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[AnwaltOnline - Arbeitsrecht November 2004]
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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                November 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/            *
* ISSN: 1619-7135                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Weihnachtsgeld kann nicht einfach ausgesetzt werden

Wurde jahrelang die Zahlung von Weihnachtsgeld vorbehaltlos
gewährt, so kann diese nicht eigenmächtig ausgesetzt werden.
Es wäre jedem Arbeitnehmer einzeln bei der letzten Aus-
zahlung mitzuteilen, daß sich die Weiterzahlung für das
kommende Jahr vorbehalten wird. Ein Aushang über ein
schwarzes Brett ist nicht ausreichend, da sich der Arbeit-
geber von einer solchen betrieblichen Übung nur bei
rechtzeitiger Ankündigung lösen kann.

LAG Rheinland-Pfalz - Az: 1 Sa 1116/03

 >> Befristung, wenn wochenlange Unterbrechung absehbar ist?

Es liegt ein sachlicher Grund vor, der eine Befristung des
Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, wenn ein vorübergehender
Mehrbedarf besteht und feststeht, daß erst nach einer
mehrwöchigen Unterbrechung weitere staatlich geförderte
Anschlußmaßnahmen in Betracht kommen.

BAG – Az: 7 AZR 362/03

 >> Fristen für Kündigungsschutzklage sollten alle kennen!

Erhebt ein Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage nicht
innerhalb von 3 Wochen, so verliert er den gerichtlichen
Schutz. Auch bei Unkenntnis kommt eine nachträgliche
Klagezulassung nicht in Frage.

LAG Rheinland-Pfalz - Az: 8 Ta 154/04

 >> Gleichbehandlung gilt für das ganze Unternehmen!

Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt betriebsübergreifend für
das gesamte Unternehmen, wenn mehrere Niederlassungen als
eigene Betriebe betrieben werden. Differenzierungen können
jedoch aufgrund räumlicher Distanz, Zugehörigkeit zu
verschiedenen Branchen sowie sonstige Unterschiede sachlich
gerechtfertigt sein.

LAG Hessen – Az: 8 Sa 1098/00

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Auf Probezeit verzichten?
 >> Kollegen bestohlen – Fristlose Kündigung?
 >> Verdachtskündigung bei Führungskräften
 >> Weniger Gehalt, wenn Lehrer streiken

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Im Bereich Arbeitsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz(link) regelt die Bereiche Mehrarbeit,
Überstunden, Feiertagsarbeit und den Schutz bestimmter
Arbeitnehmergruppen. Ergänzt wird es durch: weitere
Bestimmungen in Gewerbeordnung, Ladenschlußgesetz, Arbeits-
förderungsgesetz (für Kurzarbeit), Beschäftigungs-
förderungsgesetz.
Grundsätzlich beschreibt der Begriff Arbeitszeit die Zeit
vom Beginn der Arbeit bis zum Ende. Pausen über 15 Minuten
werden nicht mitgerechnet.

  > Was gehört zur Arbeitszeit?

Nicht zur Arbeitszeit gehören Ruhepausen, wohl aber Zeiten
der Arbeitsbereitschaft (Flüge oder Zugfahrten sind keine
Arbeitszeit, anders Lenken eines Kfz; beim Beifahrer ist die
Abgrenzung schwierig).
Unter Ruhepausen werden Unterbrechungen der Arbeit ver-
standen, die mindestens 15 Minuten andauern. Die Mittags-
pause gehört somit regelmäßig nicht zur Arbeitszeit. Anders
wäre dies zu beurteilen, wenn im Tarifvertrag oder einer
Betriebsvereinbarung ein anderes vereinbart wurde.
Viele Arbeitnehmer müssen zumindest von Zeit zu Zeit zu
einem Kunden fahren - die Fahrtzeit zum ersten Kunden wird
bei ausschließlich im Außendienst arbeitenden Arbeitnehmern
voll zur Arbeitszeit gerechnet, da die Fahrt bereits zur
arbeitsvertraglichen Hauptpflicht gehört. Gleiches gilt für
die Rückfahrt vom letzten Kunden. Ist der Arbeitnehmer
nicht ausschließlich im Außendienst tätig, so ist die Zeit,
die üblicherweise zur Anfahrt in die Firma benötigt wird,
keine Arbeitszeit, darüber hinausgehende Zeit, die für die
Anfahrt zum ersten Kunden benötigt wird, ist indes Arbeits-
zeit. Die Zeit, die benötigt wird, um zum Arbeitsplatz zu
fahren ist nämlich grundsätzlich keine Arbeitszeit, wenn
es sich nicht um Außendienstmitarbeiter handelt.
Arztbesuche gehören nicht zur Arbeitszeit, diese sind grund-
sätzlich in der Freizeit durchzuführen. Ein anderes gilt nur
in Notfällen oder wenn kein Termin in der Freizeit von
Seiten des Arztes möglich ist. Mit entspr. Ärztlicher
Bescheinigung besteht sodann Anspruch auf Vergütung auch
für diesen Zeitraum.

  > Wie lange und wann darf gearbeitet werden?

Der Arbeitszeitschutz regelt nur die höchstzulässigen
Zeiten. Durch allgemeine Arbeitszeitverkürzungen liegen die
tatsächlichen Arbeitszeiten meist darunter.  Die maximale
Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (link) festgelegt und
beträgt maximal 10 Stunden am Tag, jedoch nur ausnahmsweise.
Im 6-Monats-Durchschnitt muß eine durchschnittliche Arbeits-
zeit von 8 Stunden werktäglich erreicht werden. Dies ist
insbesondere bei Gleitzeit zu beachten. Die arbeitsvertrag-
liche Vereinbarung einer größeren Stundenzahl ist nicht
zulässig.

Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausen werden vom
Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts festgelegt.
Zu beachten ist jedoch, daß eine Arbeitszeit ohne Pause
nicht länger als 6 Stunden andauern darf.
Nach dem Ende der Arbeitszeit ist eine Ruhepause von
mindestens 11 Stunden erforderlich. Dieser Zeitraum kann
u.U. auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb des
gleichen Monats eine Pause von 12 Stunden an einem anderen
Tag erfolgt. Arbeitnehmer müssen jedoch an mindestens 15
Sonntagen im Jahr frei haben und für einen gearbeiteten
Sonn- oder Feiertag einen Ersatzruhetag erhalten.

An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist keine
Beschäftigung erlaubt, sofern keine der zahlreichen
Ausnahmen zur Anwendung kommt.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Kurzarbeitergeld
 >> Lohnkürzung - geht das?

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

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*3* Mehr von AnwaltOnline

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 beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
 beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

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