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[AnwaltOnline - Arbeitsrecht August 2004]
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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                  August 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/            *
* ISSN: 1619-7135                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Befristeter Arbeitsvertrag für Vertretung

Regelmäßig ist ein befristeter Arbeitsvertrag dann gerecht-
fertigt, wenn die Einstellung als Vertretung für einen zeit-
weilig verhinderten Arbeitnehmer erfolgte.
Es ist für den Sachgrund der Vertretung nicht erforderlich,
daß der Vertreter die Tätigkeiten des zu vertretenden
Arbeitnehmers durchführt. Eine mittelbare Vertretung ist
ebenfalls möglich, sofern zwischen Ausfall und Einstellung
ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Dies kann bereits
dann gegeben sein, wenn die Möglichkeit bestand, den zu
vertretenden Arbeitnehmer in den Arbeitsbereich des Ver-
treters umzusetzen, beispielsweise auf dem Wege des
Direktionsrechts.

Es genügt der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers, wenn
dem Personalrat der Sachgrund für die Befristung mitgeteilt
wird, unaufgefordert müssen die näheren Umstände nicht dar-
gelegt werden. Hierfür ist die Aufforderung des Personalrats
notwendig.

BAG – Az: 7 AZR 397/03

 >> Elternzeit vorzeitig beenden?

nicht beendet werden. Der personelle Handlungsfreiraum des
Arbeitgebers darf nicht durch den vorzeitigen Abbruch der
Elternzeit eingeschränkt werden, es sei denn, dies wurde
ausdrücklich vereinbart.

ArbG Frankfurt - Az: 5 Ca 8043/03

 >> Im Zeugnis nur die fachliche Qualität betonen?

In einem Arbeitszeugnis darf nicht lediglich die fachliche
Qualität hervorgehoben werden, sofern durch Weglassen
weiterer Aspekte der Eindruck von Schwächen entstehen kann.
Gleichwohl müssen nur signifikante Tätigkeiten in das
Zeugnis aufgenommen werden, so das Gericht.

LAG Rheinland-Pfalz - Az: 6 Sa 954/03

 >> Als Arbeitsloser mit 60 Rente?

Ein Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ab dem
60. Lebensjahr besteht für Arbeitslose, die vor dem 1.1.1952
geboren wurden, nur dann, wenn sich der Arbeitslose regel-
mäßig arbeitslos gemeldet hat.
Im vorliegenden Falle hatte sich ein 57 Jahre alter Arbeits-
loser bis zum 60. Lebensjahr nicht mehr arbeitslos gemeldet,
nachdem er den Arbeitslosengeldanspruch ausgeschöpft hatte.
Hierdurch jedoch ist nach Ansicht der Landesversicherungs-
anstalt eine nicht unbeachtliche Beitragslücke entstanden.
Die Einwände des Arbeitslosen wurden zurückgewiesen, da im
vom Arbeitsamt ein entsprechendes Merkblatt ausgehändigt
worden war, das ihn über die Pflicht, sich weiterhin
arbeitslos melden zu müssen informierte.

SG Dortmund - Az: S 34 RJ 176/02

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Arbeitslosengeld bei verlängertem Arbeitsverhältnis
 >> Kündigungseinspruch via Email?
 >> In der Gleitzeit zum Arzt
 >> Private Emails am Arbeitsplatz – Kündigung

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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Rechnungslegung - Änderungen bei Privataufträgen

Zum 1.8.2004 trat das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in
Kraft, mit dem - nomen est omen -  die Schwarzarbeit
effektiver bekämpft werden soll.
Besonders in Bereichen, in denen die Kosten einer Leistung
nicht steuerlich absetzbar sind, ist Schwarzarbeit ver-
breitet.

Das neue Gesetz richtet sich nicht ausschließlich an Unter-
nehmer - auch private Auftraggeber sind betroffen. So gelten
für Werklieferungen sowie Leistungen, die im Zusammenhang
mit einem Grundstück stehen, folgende Neuerungen:

- Auch privaten Auftraggebern ist vom Unternehmer binnen 6
  Monaten nach Leistungserbringung eine Rechnung aus-
  zustellen.
- Auf die Aufbewahrungspflicht der Rechnung seitens des
  Leistungsempfängers ist auf der Rechnung hinzuweisen.
- Der Auftraggeber (auch private) muss die Rechnung über
  einen Zeitraum von 2 Jahren aufbewahren. Geht die Rechnung
  verloren, genügt ein Zahlungsbeleg, wie z.B. ein Kontoaus-
  zug oder eine andere Unterlage mit Beweiskraft. Bezog ein
  Unternehmer Leistungen für den Privatbereich, so gilt auch
  hier die Frist von 2 Jahren, bei Leistungen für den Unter-
  nehmensbereich sind die Rechnungen weiterhin über 10 Jahre
  aufzubewahren.

Eine mit Geldbuße zu ahndende Ordnungswidrigkeit liegt dann
vor, wenn die an einen privaten Auftraggeber ausgestellte
Rechnung nicht mindestens 2 Jahre lang aufbewahrt wurde.
Diese Geldbuße kann bis zu 500 EURO betragen Mit Geldbuße
von bis zu 5000 EURO muss ein Unternehmer rechnen, der keine
Rechnung erstellte - auch dies ist eine Ordnungswidrigkeit.

Zu den Leistungen und Werklieferungen im Zusammenhang mit
einem Grundstück sind alle Bauleistungen zu zählen, die der
Instandsetzung und -haltung sowie der Änderung oder
Beseitigung von Bauwerken dienen. Bauwerk ist hier ein sehr
weit gefasster Begriff, der auch Gas-, Wasser- oder Strom-
leitungsinstallationen oder Abbrucharbeiten etc., die im
Zusammenhang mit der Erstellung eines Bauwerkes stehen,
Gerüstbau, Renovierungen, Modernisierungen, gartenbaulichen
Aktivitäten, die Wartung der Heizungsanlage und Reinigungs-
arbeiten an Flächen oder Räumen umfasst.

 >> Deutschland versäumt Umsetzung der Antidiskriminierungs-
    richtlinie

Die Europäische Kommission hat rechtliche Schritte gegen
insgesamt sechs Mitgliedstaaten, darunter Deutschland,
angekündigt. Den Mitgliedstaaten wird vorgeworfen, zwei
Antidiskriminierungsrichtlinien nicht in nationales Recht
umgesetzt zu haben. Die Umsetzungsfrist lief bereits im
Dezember 2003 ab.

Die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der
Rasse verbietet Rassendiskriminierung in zahlreichen
Bereichen, einschließlich Zugang zu Arbeitsplätzen, Arbeits-
plätzen, Arbeitsbedingungen, Bezahlung, Bildung, Zugang zu
Waren und Dienstleistungen und Sozialschutz. Die Rahmen-
richtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
verbietet Diskriminierung aus Gründen des Alters, einer
Behinderung, der Religion oder der Weltanschauung und der
sexuellen Orientierung im Bereich der Beschäftigung und der
Berufsausbildung.

Die Vertragsverletzungsverfahren wurden eingeleitet, weil
die Mitgliedstaaten keine Gesetze verabschiedet hatten oder
die Umsetzung unvollständig erfolgt war.

Quelle: PM EU-Kommission

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 >> Mündliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses?

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