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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht
Juli 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/
*
* ISSN: 1619-7135
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Betriebliche Nutzung des Pkw – wer
hat die Beweislast?
Soll bei der Besteuerung die ausschließliche
betriebliche
Nutzung zugrunde gelegt werden, so trifft
den Steuer-
pflichtigen die objektive Beweislast. Es
ist ein ordnungs-
gemäßes Fahrtenbuch vorzulegen,
um nachzuweisen, daß keine
Privatnutzung erfolgte.
FG Berlin – Az: 8 K 8150/01
>> Bei Freistellung ist der Dienstwagen
futsch!
Auf Verlangen des Arbeitgebers hin hat ein
freigestellter
Arbeitnehmer seinen Dienstwagen sofort zurückzugeben.
Ein
Entschädigungsanspruch für den
Entzug besteht nicht. Nach
Ansicht des Gerichts darf die Benutzung eines
Firmenwagens
von einer tatsächlichen Arbeitsleistungserbringung
abhängig
gemacht werden.
ArbG Frankfurt/Main - Az: 11 Sa 648/03
>> Kündigungsfrist bei Betriebsübergang
Die Beschäftigungszeiten zur Berechnung
der Kündigungsfrist
müssen bei Betriebsinhaberwechsel auch
die beim Veräußerer
verbrachten Zeiten berücksichtigen.
Dies gilt auch dann, wenn
das Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang
kurzzeitig unter-
brochen war und die Beschäftigungszeiten
in engem sach-
lichen Zusammenhang stehen.
BAG – Az: 2 AZR 330/02
>> Einzelvertragliche Altersgrenze
Bei einer einzelvertraglich vereinbarten Altersgrenze
handelt es sich um die kalendermäßige
Befristung des
Arbeitsverhältnisses, die zu ihrer Wirksamkeit
eines sach-
lichen Grundes bedarf. Dieser folgt nicht
bereits aus der
Regelung in § 41 Abs 4 Satz 2 SGB VI
aF(Juris SGB 6).
BAG – Az: 7 AZR 296/03
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>> Formmangel bei Aufhebungsvertrag
>> Bei ausstehendem Lohn weitergearbeitet...
>> Kündigungsschutzklage - Frist
verlängert sich nicht!
>> Falsch getankt - wer haftet?
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Bewerbung - Ihre Rechte
> Müssen die Unterlagen zurückgeschickt
werden?
Wurde eine Stelle öffentlich ausgeschrieben,
so muß
derjenige, der die Stelle ausgeschrieben
hat, für die Rück-
sendung von Bewerbungsunterlagen auf seine
Kosten sorgen.
Sollte der Bewerber die Unterlagen dennoch
nicht zurücker-
halten, so kann der Bewerber eine schriftliche
Erinnerung
versenden und ggf. über den Klageweg
eine Rückgabe
erreichen. Ob die Kosten-Nutzen-Relation
bei so geringen
Streitwert jedoch stimmt, mag angezweifelt
werden.
> Wer zahlt die Kosten für die
Anfahrt
Der mögliche Arbeitgeber, der einen Bewerber
zum Vor-
stellungsgespräch geladen hat muß
die Fahrtkosten ersetzen.
Dies umfaßt die Anreise mit dem Auto,
per Bahn oder ggf. mit
dem Flugzeug. Handelte es sich um eine längere
Anreise, so
ist zudem eine Verpflegungspauschale zu entrichten.
Ein
anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber
vorab mitgeteilt
hat, für Reisekosten nicht aufzukommen.
> Beim Vorstellungsgespräch lügen?
Der Bewerber darf nur bei unzulässigen
Fragen des Arbeit-
gebers lügen. Bei erlaubten Fragen zu
lügen ist jedoch ein
Grund, einen eventuell auf Grund dieser Lüge
entstandenen
Arbeitsvertrag anzufechten. In der Folge
wird das Arbeits-
verhältnis behandelt, als hätte
es nie bestanden. Für
eventuell bereits geleisttete Arbeit besteht
jedoch ein
Vergütungsanspruch.
Weiterführende Informationen zum Anbahnungsverhältnis
- die
Rechtslage vor Vertragsschluß - sowie
zum Arbeitsvertrag
finden Sie auf unserer Webseite im Bereich
TIPS VON A-Z.
>> BMF-Schreiben zu Zweifelsfragen bei
der ertragssteuer-
lichen Behandlung von
Entlassungsentschädigungen
Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten
Auf-
lösung des Arbeitsverhältnisses
sind bis zu bestimmten
Höchstbeträgen gemäß
§ 3 Nr. 9 EStG steuerfrei. Der diese
Höchstbeträge übersteigende
Teil der Abfindung ist nur dann
ermäßigt zu besteuern, wenn er
die Voraussetzungen einer
Entschädigung nach § 24 Nr. 1 i.V.m.
§ 34 Abs. 1 und 2 EStG
erfüllt.
Mit Schreiben vom 24. 5. 2004 setzt sich das
Bundesfinanz-
ministerium mit dem Begriff der Entschädigung
detailliert
auseinander. Das BMF-Schreiben kann auf der
Website des
Bundesfinanzministeriums heruntergeladen
werden.
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>> Bildschirmarbeit
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