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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht Juli 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/ *
* ISSN: 1619-7135 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Betriebliche Nutzung des Pkw – wer hat die Beweislast?
Soll bei der Besteuerung die ausschließliche betriebliche
Nutzung zugrunde gelegt werden, so trifft den Steuer-
pflichtigen die objektive Beweislast. Es ist ein ordnungs-
gemäßes Fahrtenbuch vorzulegen, um nachzuweisen, daß keine
Privatnutzung erfolgte.FG Berlin – Az: 8 K 8150/01
>> Bei Freistellung ist der Dienstwagen futsch!
Auf Verlangen des Arbeitgebers hin hat ein freigestellter
Arbeitnehmer seinen Dienstwagen sofort zurückzugeben. Ein
Entschädigungsanspruch für den Entzug besteht nicht. Nach
Ansicht des Gerichts darf die Benutzung eines Firmenwagens
von einer tatsächlichen Arbeitsleistungserbringung abhängig
gemacht werden.ArbG Frankfurt/Main - Az: 11 Sa 648/03
>> Kündigungsfrist bei Betriebsübergang
Die Beschäftigungszeiten zur Berechnung der Kündigungsfrist
müssen bei Betriebsinhaberwechsel auch die beim Veräußerer
verbrachten Zeiten berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn
das Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang kurzzeitig unter-
brochen war und die Beschäftigungszeiten in engem sach-
lichen Zusammenhang stehen.BAG – Az: 2 AZR 330/02
>> Einzelvertragliche Altersgrenze
Bei einer einzelvertraglich vereinbarten Altersgrenze
handelt es sich um die kalendermäßige Befristung des
Arbeitsverhältnisses, die zu ihrer Wirksamkeit eines sach-
lichen Grundes bedarf. Dieser folgt nicht bereits aus der
Regelung in § 41 Abs 4 Satz 2 SGB VI aF(Juris SGB 6).BAG – Az: 7 AZR 296/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Formmangel bei Aufhebungsvertrag
>> Bei ausstehendem Lohn weitergearbeitet...
>> Kündigungsschutzklage - Frist verlängert sich nicht!
>> Falsch getankt - wer haftet?Das Jahresabo Arbeitsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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AnwaltOnline-DirektWeitere aktuelle Urteile
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>> Bewerbung - Ihre Rechte
> Müssen die Unterlagen zurückgeschickt werden?
Wurde eine Stelle öffentlich ausgeschrieben, so muß
derjenige, der die Stelle ausgeschrieben hat, für die Rück-
sendung von Bewerbungsunterlagen auf seine Kosten sorgen.
Sollte der Bewerber die Unterlagen dennoch nicht zurücker-
halten, so kann der Bewerber eine schriftliche Erinnerung
versenden und ggf. über den Klageweg eine Rückgabe
erreichen. Ob die Kosten-Nutzen-Relation bei so geringen
Streitwert jedoch stimmt, mag angezweifelt werden.> Wer zahlt die Kosten für die Anfahrt
Der mögliche Arbeitgeber, der einen Bewerber zum Vor-
stellungsgespräch geladen hat muß die Fahrtkosten ersetzen.
Dies umfaßt die Anreise mit dem Auto, per Bahn oder ggf. mit
dem Flugzeug. Handelte es sich um eine längere Anreise, so
ist zudem eine Verpflegungspauschale zu entrichten. Ein
anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber vorab mitgeteilt
hat, für Reisekosten nicht aufzukommen.> Beim Vorstellungsgespräch lügen?
Der Bewerber darf nur bei unzulässigen Fragen des Arbeit-
gebers lügen. Bei erlaubten Fragen zu lügen ist jedoch ein
Grund, einen eventuell auf Grund dieser Lüge entstandenen
Arbeitsvertrag anzufechten. In der Folge wird das Arbeits-
verhältnis behandelt, als hätte es nie bestanden. Für
eventuell bereits geleisttete Arbeit besteht jedoch ein
Vergütungsanspruch.Weiterführende Informationen zum Anbahnungsverhältnis - die
Rechtslage vor Vertragsschluß - sowie zum Arbeitsvertrag
finden Sie auf unserer Webseite im Bereich TIPS VON A-Z.>> BMF-Schreiben zu Zweifelsfragen bei der ertragssteuer-
lichen Behandlung von EntlassungsentschädigungenAbfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auf-
lösung des Arbeitsverhältnisses sind bis zu bestimmten
Höchstbeträgen gemäß § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei. Der diese
Höchstbeträge übersteigende Teil der Abfindung ist nur dann
ermäßigt zu besteuern, wenn er die Voraussetzungen einer
Entschädigung nach § 24 Nr. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 und 2 EStG
erfüllt.Mit Schreiben vom 24. 5. 2004 setzt sich das Bundesfinanz-
ministerium mit dem Begriff der Entschädigung detailliert
auseinander. Das BMF-Schreiben kann auf der Website des
Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
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>> BildschirmarbeitDas Jahresabo Arbeitsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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