AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

[AnwaltOnline - Arbeitsrecht November 2003]

************************************************************
* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                November 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/            *
* ISSN: 1619-7135                                          *
************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Arbeitszeugnis muss Tätigkeit als Frauenbeauftragte
    erwähnen

Es besteht kein Anspruch einer Beamtin auf Verschweigen
einer Tätigkeit als Frauenbeauftragte nach dem Hessischen
Gleichbehandlungsgesetz. Da die Tätigkeit während der
Arbeitszeit ausgeübt wird und hierfür eine Freistellung von
anderen Tätigkeiten erfolgt, muss das Amt erwähnt werden.

VGH Kassel - Az: 1 UE 571/02

 >> Auch bei Insolvenz Arbeit bis zum Ende?

Es besteht kein Rechtsanspruch gekündigter Arbeitnehmer
eines insolventen Unternehmens auf Beschäftigung bis Ende
der Kündigungsfrist, wenn eine Möglichkeit der Beschäftigung
nicht mehr besteht (z.B. wegen bereits erfolgter Einstellung
des Geschäftsbetriebs).

ArbG Frankfurt - Az: 9 Ca 12363/02

 >> Gehaltskürzung wegen Gleichheitsgrundsatzes?

Der arbeitsrechtliche Gleichheitsgrundsatz dient nicht zur
Einschränkung, sondern nur zur Begründung von Rechten.
Zahlt also ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine arbeits-
vertragliche Vergütung, die über dem betrieblichen Niveau
liegt, so liegt keine unzulässige Ungleichbehandlung vor. Es
kann später vom Arbeitgeber keine Kürzung der Bezüge mit der
Begründung verlangt werden, dass andere Arbeitnehmer durch
den Arbeitgeber nicht benachteiligt werden dürfen.

BAG – Az: 2 AZR 292/01

 >> Nicht teamfähig – Kündigung in der Probezeit

Die Mitteilung eines Vorgesetzten, ein neuer Mitarbeiter
passe nicht in das Team, berechtigt den Arbeitgeber, den
Mitarbeiter während der Probezeit zu kündigen. Eine
Verpflichtung, das Werturteil konkret gegenüber dem
Betriebsrat zu belegen, besteht nicht.

LAG Schleswig-Holstein – Az: 5 Sa 345/02
 

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Formularmäßig vereinbarte Vertragsstrafe nicht zulässig
 >> Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Beweis der Arbeits-
    unfähigkeit?
 >> PC-Spiel am Arbeitsplatz nicht erlaubt!
 >> Wahlparty vor Wahl kann Betriebsratswahl ungültig
    machen!

Das Jahresabo Arbeitsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline-Direkt

Weitere aktuelle Urteile

************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Europäische Kommission begrüßt politische Einigung im
    Rat für Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor
    elektromagnetischen Feldern und Wellen

Auf ihrer Ratssitzung vom 20. Oktober 2003 hat sich die
Europäische Kommission über Rechtsvorschriften zum Schutz
der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer vor
elektromagnetischen Feldern und Wellen politisch geeinigt.
Nach der Richtlinie müssen die Arbeitgeber die Gefährdung
ihrer Arbeitnehmer durch elektromagnetische Felder, wie z.B.
durch Stromerzeugung, Rundfunk- und Fernsehantennen, Mobil-
funkantennen, Radaranlagen oder große Schmelzöfen in der
Metallindustrie, bewerten. In der Richtlinie sind Problem-
bereiche festgelegt, die in dieser Risikobewertung erfasst
werden sollten, z. B. bestimmte direkte und indirekte
Wirkungen wie Interferenz mit medizinischen Geräten, z. B.
Herzschrittmachern, oder Entzündung entflammbarer Gegen-
stände.

Die Richtlinie sieht Vorbeugungsmaßnahmen zum Schutz der
Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer vor, ins-
besondere gegen induzierte Elektroströme im Körper, Elektro-
schocks und Verbrennungen sowie Absorption von Wärmeenergie,
die durch elektromagnetische Felder erzeugt wird.
Sie legt Expositionshöchstwerte fest sowie Grenzwerte, bei
denen die Arbeitgeber Vorbeugungsmaßnahmen ergreifen müssen.
Je nach Ergebnis der Risikobewertung kann ferner von den
Arbeitgebern verlangt werden, einen Aktionsplan für die
organisatorischen und technischen Maßnahmen zu erstellen,
um die Belastungspegel zu verringern und Warnschilder in
Bereichen mit übermäßigen Belastungspegeln elektro-
magnetischer Felder aufzustellen. Ferner werden die
Arbeitgeber gebeten, die potenziell gefährdeten Arbeit-
nehmer angemessen zu unterrichten und auszubilden.

Bei öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen müssen die
Arbeitgeber keine neue Bewertung der Belastungspegel durch-
führen, falls bereits eine Bewertung entsprechend der
Empfehlung des Rats 1999/519/EG über die Begrenzung der
Exposition der allgemeinen Bevölkerung gegenüber elektro-
magnetischen Feldern durchgeführt worden ist und diese
Bewertung Sicherheitsrisiken ausschließt.

Wissenschaftliche Daten zeigen, dass eine übermäßige
Belastung durch elektromagnetische Felder schwerwiegende
Folgen für die Gesundheit der Arbeitnehmer haben kann. Mit
der Richtlinie sollen Vorbeugungsmaßnahmen insbesondere
gegen induzierte Elektroströme im Körper, Elektroschocks
und Verbrennungen und die Absorption von Wärmeenergie
infolge elektromagnetischer Felder festgelegt werden.
Wichtig ist eine angemessene medizinische Überwachung,
damit Fachärzte eventuelle Verletzungen rechtzeitig
diagnostizieren können.

Der Vorschlag gilt für alle Tätigkeitsbereiche, insbesondere
jedoch für die durch ein hohes Bestrahlungsrisiko
gefährdeten Arbeitnehmer. Hierzu gehören Arbeitnehmer in
der Schwerindustrie beispielsweise bei der Stahlerzeugung
oder der Metallveredelung. Ferner betroffen sind Arbeit-
nehmer, die längere Zeit in der Nähe von Fernseh- oder Rund-
funkanlagen, Radaranlagen und Mobilfunkmasten arbeiten, und
sogar Kassierer, die langfristig Diebstahlsicherungsanlagen
in Kaufhäusern ausgesetzt sind.

Dies ist die dritte Richtlinie eines Pakets von vier
Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien zum Schutze der
Arbeitnehmer vor physikalischen Einwirkungen. Zu Lärm und
Vibrationen wurden bereits Richtlinien verabschiedet, wobei
eine vierte Richtlinie zur optischen Strahlung nächstes
Jahr von der Kommission vorgeschlagen werden soll.

Quelle: PM EU-Kommission

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Rücknahme der Kündigung?

Das Jahresabo Arbeitsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline-Direkt

************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

Rechtsberatung

 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
 Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
 Beratung

Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline

 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
 Newsletter zum Thema Ihres Interesses:

 Arbeitsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=AR

 Mietrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=MR

 Familienrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=FR

 Reiserecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=RR

 Betreuungsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=BR

 Verkehrsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=VR

Forum Arbeitsrecht

 Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
 beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
 beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
 nicht von AnwaltOnline beantwortet.
 Forum

Anwaltsdatenbank

 Sie suchen einen Anwalt vor Ort, um sich vertreten zu
 lassen? Schauen Sie in unsere Anwaltsdatenbank:
 Anwaltssuche

 Der Basiseintrag ist für Anwälte natürlich kostenlos!

Mandantenbrief für Anwälte

 Mit dem Mandantenbrief können Sie Ihre Mandanten
 monatlich über gerichtliche Entscheidungen informieren.
 Einfach. Schnell. Preiswert - 12 Ausgaben für EURO 49,95.
 Mandantenbrief

************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

Kontakt

 mailto:kontakt@anwaltonline.com

Kündigen

 Um das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email mit
 der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
 mailto:leave-AR-news@anwaltonline.net

 oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/l.asp?x=AR

Abonnieren

 Um zu abonnieren, besuchen Sie
 http://www.anwaltonline.com/j.asp?x=AR

Emailänderung

 Wenn Sie Ihre Adresse ändern wollen, so tragen Sie sich
 mit Ihrer alten Adresse aus und abonnieren den Newsletter
 erneut unter Ihrer neuen Adresse oder besuchen Sie
 http://www.anwaltonline.com/c.asp?x=AR

Werbung auf AnwaltOnline

 Erreichen Sie über 12.000 Abonnenten und über 200.000
 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com

Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?

 mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage

************************************************************

*5* (P) (C) 2003 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Scharnhorststr. 33 b
                 10115 Berlin
                 Fax: 01805 402525 3382

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Die Welt online und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Betreuungsrecht  | Nach Oben