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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht September 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/ *
* ISSN: 1619-7135 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Erziehungsgeldunschädliche Teilzeitarbeit
Geht ein Angestellter im Erziehungsurlaub einer erziehungs-
geldunschädlichen Teilzeitbeschäftigung nach, so steht ihm
kein geringerer Zuwendungsanspruch zu, als wenn in dieser
Zeit nicht gearbeitet worden wäre.BAG - Az: 10 AZR 375/02
>> Darf Leistungsnachweis verlangt werden?
Die Führung von Leistungsnachweisen darf von den Mit-
arbeitern grundsätzlich verlangt werden. Da eine Weigerung,
den Nachweis wie vorgeschrieben zu führen, eine Arbeits-
verweigerung darstellen kann, ist in einem solchen Fall eine
Kündigung möglich.
Es ist im Rahmen des Direktionsrechts Sache des Arbeit-
gebers, zu entscheiden, ob Tätigkeiten sinnvoll, angemessen
oder gar nutzlos sind.
Eine Ausnahme besteht nur für reine Schikanen. Entscheidet
der Arbeitnehmer hingehen eigenmächtig über den Sinn einer
Maßnahme und weigert sich, diese durchzuführen, so verletzt
er eine Hauptpflicht des Arbeitsvertrages.
Im vorliegenden Fall wurde der Arbeitnehmer erfolglos abge-
mahnt und erhielt sodann die fristlose Kündigung. Diese
wurde zwar vom Gericht für unangemessen, eine ordentliche
Kündigung wurde jedoch für berechtigt erachtet.LAG Rheinland-Pfalz - Az: 4 Sa 1071/02
>> Zu viel Geld auf dem Konto - Arbeitslosenhilfe weg
Befinden sich größere Geldbeträge von anderen Personen auf
dem eigenen Konto, kann die Arbeitslosenhilfe wegfallen.
Kann jedoch glaubhaft gemacht werden, dass die wahren Ver-
mögensverhältnisse hierdurch nicht verschleiert werden
sollten, so kann der Betroffene dem Wegfall entgehen.
Im vorliegenden Fall wurden Konto und Sparkonto eines
Arbeitslosen auch von seiner Frau und seinen Eltern genutzt,
wodurch sich auf dem Konto ca. 14.000 EURO angesammelt
hatten. Das Arbeitsamt erfuhr hiervon und forderte mangels
Bedürftigkeit die bereits gezahlten Gelder zurück. Der
Betroffene wandt ein, dass es sich nicht um sein Vermögen
handele. Da vorliegend keine Verschleierungsabsicht vorzu-
werfen war, beurteilte das Gericht die Rechtslage anders.
Als Russlanddeutschem sei dem Betroffenen gemeinsames
Wirtschaften mit der Familie selbstverständlich gewesen.LSG Rheinland-Pfalz - Az: L 1 AL 62/01
>> Verfallsklausel - Pauschaler Hinweis ausreichend?
Ein pauschaler Hinweis auf tarifvertragliche Verfalls-
klauseln ist ausreichend. Es ist nicht notwendig, die
Klausel im Arbeitsvertrag wörtlich zu wiederholen. Der
rbeitnehmer muss sich über seine Tarifrechte informieren und
diese rechtzeitig geltend machen.
Im zu entscheidenden Fall wurde eine Klage auf Lohnach-
zahlung abgewiesen, da laut Verfallsklausel Lohnansprüche
binnen 6 Monaten geltend gemacht werden müssen.LAG Rheinland-Pfalz - Az: 9 Sa 1037/02
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Fahrt zwischen Zentrale und Filiale - Dienstreise?
>> Aufhebungsvertrag als Haustürgeschäft?
>> Kündigung aufgrund langanhaltender Krankheit
>> Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der
Jahressonderzahlung?Das Jahresabo Arbeitsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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AnwaltOnline-DirektWeitere aktuelle Urteile
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>> Bundeskabinett beschließt Entwürfe des Dritten und
Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
ArbeitsmarktClement: Effektive Vermittlung in Arbeit unter einem Dach
löst Verschiebebahnhöfe auf, Kommunen werden von finan-
ziellen Lasten der Langzeitarbeitslosigkeit befreitDas Bundeskabinett hat heute die Entwürfe des Dritten und
Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt beschlossen.Dazu erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit,
Wolfgang Clement:"Mit den Gesetzentwürfen werden wir die Effizienzpotenziale
eines modernen Arbeitsmarktes erschließen. Was andere euro-
päische Volkswirtschaften, etwa Großbritannien oder die
Niederlande, so oder ähnlich längst vollzogen haben, wird
nun mit diesen Reformen auch in Deutschland Wirklichkeit.
Die schnelle und passgenaue Vermittlung von Arbeits-
suchenden im Job Center steht künftig im Mittelpunkt aller
arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten, dagegen werden Ver-
waltung und Organisation deutlich schlanker und moderner.Das ineffiziente Nebeneinander von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe für Erwerbsfähige beseitigen wir mit der Ein-
führung des Arbeitslosengelds II. Die Kommunen werden von
den finanziellen Lasten der Langzeitarbeitslosigkeit befreit
und die Bundesanstalt für Arbeit wird als zukünftige Bundes-
agentur für Arbeit zu einem modernen, kundenorientierten
Dienstleister am Arbeitsmarkt."Die Regelungen im einzelnen:
Die Bundesanstalt für Arbeit wird zur "Bundesagentur für
Arbeit" umgebaut. Mit der flächendeckenden Einführung der
Job-Center erhalten Arbeitssuchende eine einzige Anlauf-
stelle für Betreuung und Vermittlung.
Die Kommunen mit ihren Kompetenzen bei der Bekämpfung von
Arbeitslosigkeit werden daran aktiv beteiligt. Ihre dauer-
hafte Mitwirkung wird sicher gestellt. Der Übergang in das
neue Leistungssystem wird schrittweise mit den Kommunen
vollzogen. Die Selbstverwaltung vor Ort und die Verant-
wortung der Führungskräfte werden gestärkt. Die Bundes-
regierung steuert die Arbeit der Bundesagentur künftig
modern und wirkungsvoll über Zielvereinbarungen und nicht
mehr über Einzel- und Detailregelungen.
Das Leistungsrecht und das Förderungsrecht der Arbeitslosen-
versicherung werden vereinfacht, unbürokratischer und so
überschaubar wie möglich ausgestaltet. Damit wird erheb-
licher Spielraum (etwa 3.000 Stellen) für die Vermittlungs-
arbeit geschaffen. Außerdem werden die Transparenz und
Rechtssicherheit für die Kunden verbessert.
Die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden
reformiert und noch stärker präventiv ausgerichtet. Die
zahlreichen Eingliederungszuschüsse werden vereinheitlicht
und Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
zusammengeführt.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum
Arbeitslosengeld II wird mit einem intensiven Fall-
managementverbunden, um so zu einer wesentlich schnelleren
und passgenaueren Vermittlung in Arbeit zu gelangen. Ange-
strebt wird ein Betreuungsschlüssel von einem Fallmanager
pro 75 Arbeitsuchende. Internationale Erfahrungen zeigen,
dass damit die Dauer der Arbeitslosigkeit deutlich verkürzt
werden kann.
Für mehr Eigeninitiative und mehr Eigenverantwortlichkeit
werden gezielt Arbeitsanreize und Sanktionen geschaffen.
Beides wird transparent gestaltet und verstärkt. Damit wird
der Grundsatz "Fördern und Fordern" konsequent umgesetzt.
Wer zumutbare Arbeit ablehnt, muss Kürzungen der Geld-
leistung in Kauf nehmen. Dagegen wird es möglich, mehr als
bisher zum Arbeitslosengeld II dazu zu verdienen. Außerdem
macht das neu geschaffene Einstiegsgeld in Form eines zeit-
lich befristeten Arbeitnehmerzuschusses auch die Aufnahme
einer Tätigkeit attraktiv, die nicht so gut bezahlt ist.Alle Arbeitssuchenden werden in die gesetzliche Krankenver-
sicherung, die soziale Pflegeversicherung und gesetzliche
Rentenversicherung einbezogen. Damit werden auch bei der
sozialen Sicherung Menschen in gleicher sozialer Lage gleich
behandelt.
Finanzielle Härten werden beim Übergang von Arbeitslosengeld
in die neue Leistung abgefedert. Dazu soll ein auf zwei
Jahre befristeter Zuschlag zum Arbeitslosengeld II gezahlt
werden, der sich nach einem Jahr halbiert.Die Aufwendungen für die neue Leistung trägt künftig allein
der Bund. Sie betragen im Jahr 2004 (Juli bis Dezember) rund
14,8 Mrd. € und im Jahr 2005 rund 26 Mrd. €. Ab 2006 sinken
die erwarteten Kosten, da die Zahl der Bezieher von Arbeits-
losengeld II auf Grund der intensiveren Vermittlung zurück-
gehen wird (Effizienzgewinne).
Die Mehraufwendungen des Bundes werden durch eine Ver-
änderung der Verteilung des Aufkommens der Umsatzsteuer
zwischen Bund und Ländern ausgeglichen.Die Entlastung der Kommunen durch die Reform wird im Jahr
2004 netto 1,9 Mrd. € und in den Folgejahren 2,5 Mrd. €
betragen.Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die neuen
Regelungen sollen am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Das
Arbeitslosengeld II wird ab 01. Juli 2004 die bisherigen
Leistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbs-
fähige ersetzen.Quelle: PM des BMWA
>> Auszubildende - Geringverdienergrenze auf EURO 325
gesenktZum 1.8. wurde von der Bunderegierung die Geringverdiener-
grenze von EURO 400 auf EURO 325 gesenkt. Diese war erst im
April diesen Jahres im Rahmen der 400-EURO Minijobs ange-
hoben worden. Für Auszubildende bedeutet dies, daß zukünftig
wieder mehr Sozialbeiträge zu zahlen sind.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
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>> Kabinett beschließt neue Sozialhilfe
>> Haftung für FremdgeldDas Jahresabo Arbeitsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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