************************************************************
* AnwaltOnline - Arbeitsrecht Juli 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/ *
* ISSN: 1619-7135 *
************************************************************Dieses Abonnement ist für Sie völlig k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
************************************************************
*1* Interessante Urteile & Neues
>> Firmengründung sofort Konkurrenztätigkeit?
Eine verbotene Konkurrenztätigkeit eines Arbeitnehmers ist
nicht in der bloßen Gründung einer Firma und im Anmieten von
Büroräumen zu sehen. Eine Klage auf Gehaltsrückzahlung wurde
daher im vorliegenden Fall abgewiesen.
Dem ehemaligen Arbeitnehmer war betriebsbedingt gekündigt
und er war bis Ende der Kündigungsfrist freigestellt worden.
In dieser Zeit meldete er eine Firma an und mietete Büroräume
an. Dies ist nach Ansicht des Gerichts jedoch lediglich eine
vorbereitende Handlung. Der Nachweis, dass während des noch
bestehenden Arbeitsverhältnisses bereits Kunden aquiriert
oder andere wirtschaftliche Handlungen durchgeführt wurden,
gelang dem Kläger nicht.ArbG Frankfurt - Az: 7 Ca 4037/01
>> Insolvenzgeld innerhalb von 2 Monaten beantragen!
Meldet der Betrieb eines Arbeitnehmers Insolvenz an, so
muss der Antrag auf Insolvenzgeld binnen zwei Monaten
gestellt werden. Dies gilt auch, wenn dem Mitarbeiter
gekündigt wurde und der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage
erhoben hat.
Im vorliegenden Fall wurde eine Klage auf Zahlung von
Insolvenzgeld abgewiesen, da der Kläger die Zahlung des
Insolvenzgeldes nicht wie gesetzlich vorgeschrieben
beantragt hatte, sondern den Ausgang seines Kündigungs-
schutzverfahrens noch abwarten wollte. Dem Kläger war wegen
Verstößen gegen den Arbeitsvertrag gekündigt worden.
Innerhalb des laufenden Kündigungsschutzverfahrens meldete
der Betrieb Insolvenz an. Dem Kläger und dessen Rechtsanwalt
wurde dies mitgeteilt. Für das Zögern bestand demnach kein
Anlass. Die Frist begann mit dem Eintritt in die Insolvenz
zu laufen.LSG Rheinland-Pfalz - Az: L 1 AL 110/01
>> Widerruf erteilten Urlaubs
Ein einseitiger Widerruf bereits erteilten Urlaubs durch den
Arbeitgeber ist nicht möglich, der festgelegte Urlaubstermin
kann jedoch einvernehmlich abgeändert werden.LAG Hamm - Az: 18 Sa 1475/02
>> Kündigung bei zeitlich befristetem Arbeitsvertrag nicht
erforderlichDie Kündigung eines zeitlich befristeten Arbeitsvertrages
seitens des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Das
Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf der vereinbarten Frist.
Im vorliegenden Fall wurde die Klage eines Arbeitnehmers
abgewiesen, da sowohl ein sachlicher Grund als auch eine
schriftliche Vereinbarung der Befristung vorlagen und
weiterhin das Datum für das Ende des Arbeitsverhältnisses
fernschriftlich festgelegt wurde. Für eine besondere
Kündigung gab es also keinen Raum.LAG Rheinland-Pfalz - Az: 5 Sa 1029/02
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Entfernungspauschale nur einmal pro Arbeitstag
>> Doppelte Ausschlussfrist ist rechtensDas Jahresabo Arbeitsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline-DirektWeitere aktuelle Urteile
************************************************************
>> Reform des Arbeitsmarktes durch die Agenda 2010
Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2003 weitere Reformen am
Arbeitsmarkt verabschiedet. Die Reformen sollen Arbeit
billiger machen und Einstellungshindernisse abbauen. Der
beschlossene Gesetzentwurf ist ein zentraler Teil der Agenda
2010.Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und
mehr Beschäftigung ist eine der zentralen Absichten der
Agenda 2010 der Bundesregierung. Die Bundesregierung will
mit den am 18. Juni beschlossenen Reformen des
Arbeitsmaktes Beschäftigungshindernisse im Arbeits- und
Sozialrecht abbauen. Ziele der Reformen sind ein stärkeres
Wirtschaftswachstum und Impulse für zusätzliche Be-
schäftigung. Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf aus dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sieht daher
folgende Neuregelungen vor:1. Die Schwelle für die Anwendung des Kündigungsschutz-
gesetzes wird flexibilisiertDer Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (Betriebe
mit mehr als fünf Arbeitnehmern) wird flexibel gestaltet, um
in kleinen Unternehmen mehr Beschäftigung zu fördern:
Zusätzlich eingestellte Arbeitnehmer mit befristeten
Arbeitsverträgen werden auf diesen Schwellenwert nicht an-
gerechnet.Unternehmen müssen nun also nicht mehr auf Überstundenarbeit
auszuweichen, um vorübergehenden Arbeitskräftebedarf zu
decken. Sie können vielmehr Arbeitnehmer befristet ein-
stellen, ohne - bei Überschreitung von fünf Arbeitnehmern -
automatisch das Kündigungsschutzgesetz beachten zu müssen.
Die Regelung soll zunächst bis zum 31. Dezember 2008 gelten.2. Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
Die bei notwendigen Kündigungen erforderliche Sozialauswahl
wird beschränkt auf- die Dauer der Betriebszugehörigkeit,
- das Lebensalter und
- die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers.Leistungsträger eines Betriebes müssen in die Sozialauswahl
nicht mehr einbezogen werden, wenn ihre Weiterbeschäftigung
wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder der
Erhaltung einer ausgewogenen Personalstruktur im
berechtigten betrieblichen Interesse liegt.3. Gesetzlich geregelter Abfindungsanspruch des Arbeit-
nehmersDer Arbeitnehmer soll selbst entscheiden können, ob er
innerhalb von drei Wochen gerichtlich gegen die Kündigung
vorgeht oder statt dessen die gesetzliche Abfindung, in Höhe
von 0,5 eines Monatsverdienstes für jedes Jahr der
Beschäftigung, beansprucht. Damit werden arbeitsgerichtliche
Verfahren, in denen es letztlich nur um eine Abfindung geht,
vermieden.4. Befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern für Existenz-
gründer erleichtertIn den ersten vier Jahren nach einer Unternehmensgründung
können befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen
Befristungsgrund bis zur Dauer von vier Jahren abgeschlossen
werden. Damit wird Existenzgründern die Entscheidung zu
Einstellungen erheblich erleichtert.5. Einheitliche Klagefrist von drei Wochen gegen Kündigung
Ob eine Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet hat oder
nicht, muss rasch geklärt werden. Daher wird für die
Geltendmachung aller Unwirksamkeitsgründe eine einheitliche
Klagefrist eingeführt. Bisher gilt diese Frist nur für
einige Gründe.6. Arbeitslosengeld: Anspruchsdauer wird verkürzt
In der Arbeitslosenversicherung soll die Dauer des Anspruchs
auf Arbeitslosengeld grundsätzlich auf 12 Monate, für
Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr auf höchstens 18 Monate
begrenzt werden. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosen-
geld ist ein erheblicher Kostenfaktor der Arbeitslosenver-
sicherung. Mit der Neuregelung werden Spielräume für eine
Senkung der Versicherungsbeiträge eröffnet. Dadurch wird
Arbeit billiger. Dies fördert wiederum Beschäftigung.Quelle: PM Bundesregierung
>> Meldefrist nach Kündigung
Arbeitnehmer, denen ab dem Stichtag 1. Juli 2003 gekündigt
wird, müssen sich unverzüglich beim Arbeitsamt arbeitslos
melden. Wird die gesetzliche Frist von 7 Kalendertagen (also
nicht Werk- oder Arbeitstagen!) versäumt, fallen Einbußen
beim Arbeitslosengeld an, die bis zu 1.500 Euro betragen
können.
Die konkrete Höhe der Einbußen richtet sich nach der Höhe
des dem Antragsteller zustehenden Arbeitslosengeldes.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Zweiter Tarifvertrag für die ZeitarbeitsbrancheDas Jahresabo Arbeitsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline-Direkt************************************************************
1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
Urteilsdatenbank und erweitern unser Angebot für Sie.2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
Arbeitssrecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
des Reiserechtes, des Betreuungsrechts und des Familien-
rechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
Informationen.Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
Website lösen können: Beratung3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig? Bleiben Sie immer
auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
Ihnen via Mail alle Updates und die neuesten Informationen
zu (ca. 60-90 Emails/Monat im Gesamtbereich). Zusätzlich
gibt es viele exclusive Extras auf unseren Seiten.
Für EURO 22,99 im Jahr entgeht Ihnen nichts mehr.Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten erhalten zudem ange-
forderte Beratungsleistungen ohne Vorauskasse.Wie Sie abonnieren und was Sie sonst noch von AnwaltOnline
Direkt haben, erfahren Sie unter
http://www.anwaltonline.com/direkt.asp?x=AN4. Sie haben Interesse an anderen Rechtsgebieten?
Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
Newsletter zum Thema Ihres Interesses:Arbeitsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=AR
Mietrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=MR
Familienrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=FR
Reiserecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=RR
Betreuungsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=BR
Verkehrsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=VR
5. Fragen und Meinungen mit anderen Besuchern austauschen?
Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
nicht von AnwaltOnline beantwortet.Forum für Fragen und Themen zum Arbeitsrecht
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
Um AnwaltOnline zu kontaktieren oder einen
Verbesserungsvorschlag zu machen:
mailto:kontakt@anwaltonline.comUm das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email
mit der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
mailto:leave-AR-news@anwaltonline.netoder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/l.asp?x=AR
Um zu abonnieren, senden Sie eine email an:
mailto:join-AR-news@anwaltonline.netoder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/j.asp?x=AR
Wenn Sie Ihre Adresse ändern wollen, so tragen Sie sich
mit Ihrer alten Adresse aus und abonnieren den Newsletter
erneut unter Ihrer neuen Adresse oder besuchen Sie
http://www.anwaltonline.com/c.asp?x=ARFür Werbung auf AnwaltOnline, senden Sie eine mail an:
mailto:sales@anwaltonline.comInhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
Sprechen Sie mit uns - Wir haben Lösungen für jede
Webseite.
mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage************************************************************
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com