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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht
Juni 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/
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* ISSN: 1619-7135
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Steuerabzug für häusliches
Arbeitszimmer?
Auch bei Außendienstmitarbeitern,
deren Tätigkeit außer
Haus überwiegt, hat das BFH den unbegrenzten
steuerlichen
Abzug eines Arbeitszimmers bejaht.
BFH - Az: VI R 104/01
>> Volle Sperrzeit, bei Mobbing-Verdachts-Kündigung
des
Arbeitnehmers?
Fühlt sich ein Arbeitnehmer gemobbt
und kündigt daher, so
kann die Sperrzeit verkürzt werden.
In derartigen Fällen,
ist der Kündigungsentschluß, der
zwar kein wichtiger
Kündigungsgrund ist, verständlich
und entschuldbar.
Im zu entscheidenden Fall wurde die Sperrzeit
von 12 auf 6
Wochen verkürzt. Der Arbeitnehmer fühlte
sich gemobbt, dies
wurde zwar vom Gericht als objektiv nicht
berechtigt ange-
sehen, jedoch wurden auch die besonderen
persönlichen
Belastungen gewürdigt. Daher sei eine
Verkürzung der Sperr-
zeit für den Arbeitslosengeldbezug auch
bei einer Eigen-
kündigung durchzuführen.
LSG Rheinland-Pfalz - Az: L 1 AL 57/01
>> Depressiven Arbeitnehmer zum Psychiater
schicken?
Depressive Arbeitnehmer dürfen
vom Arbeitgeber nicht
gezwungen werden, einen Psychiater aufzusuchen.
Im vorliegenden Fall hatte es der Arbeitgeber
als seine
Fürsorgepflicht erachtet, sich um die
psychichen Schwierig-
keiten seines Mitarbeiters zu kümmern
und für Ihn einen
Termin bei einem Psychiater vereinbart.
Nachdem der Arbeitnehmer nicht zum Termin
erschien, und
dies auch nach drei weiteren Aufforderungen
unterließ,
wurde dieser vom Arbeitgeber abgemahnt und
schließlich
gekündigt.
Das Arbeitsgericht entschied jedoch, daß
die Fürsorge-
pflicht nicht dazu berechtigt, einen Mitarbeiter
zu
zwingen, einen Termin beim Psychiater wahrzunehmen,
da im
vorliegenden Fall weder berufliche Auswirkungen
noch
erhöhte Fehlzeiten seitens des Arbeitnehmers
vorlagen.
ArbG Frankfurt/Main - Az: 4 Ca 7442/02
>> Austritt des Landes Berlin aus Arbeitgeberverband
ist
unwirksam
Der fristlos erklärte Austritt
des Landes Berlin aus dem
Kommunalen Arbeitgeberverband ist mangels
eines wichtigen
Grundes unwirksam. Die damit nur mögliche
fristgemäße
Kündigung hat zwar zur Folge, dass das
Land den neuen
Tarifabschluss für Arbeiter im Öffentlichen
Dienst über-
nehmen muss und mit entsprechenden Mehrkosten
belastet
wird. Das Land hat aber nicht konkret dargelegt,
ob und
inwieweit die Kosten der Tariferhöhung
die Haushalts-
konsolidierung gefährden.
ArbG Berlin, 8.5.2003 - Az: 96 Ca 5296/03
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>> Kündigungsschreiben in Muttersprache
des Arbeitnehmers
zu verfassen?
>> Einzelne Arbeitnehmer dürfen
nicht ohne sachlichen Grund
von Überstunden ausgeschlossen
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Erster Tarifvertrag zur Zeitarbeit
Fünf Monate Verhandlungszeit haben
den ersten Tarifvertrag
für die Zeitarbeitsbranche mit bundesweiter
Gültigkeit
hervorgebracht. Der Zeitarbeitsvertrag gilt
für rund 200
Unternehmen und ca. 100.000 Zeitarbeitnehmer.
Der Abschluß
mit der Interessengemeinschaft Zeitarbeit
steht unmittelbar
bevor.
Zeitarbeitnehmern stehen damit zukünftig
konkrete tarifliche
Regeln zur Verfügung - dies bietet Sicherheit
vor Lohn-
dumping. Die Gewerkschaftsvertreter zeigten
sich zufrieden
mit dem Ergebnis. Der Arbeitnehmerseite eröffnet
sich nun
eine verbesserte Kalkulationssicherheit.
Der Tarifvertrag tritt am 1.1.2004 in Kraft
und hat eine
Laufzeit von knapp 4 Jahren.
Vorgesehen sind neun Entgeltgruppen mit Stundensätzen
von
EURO 6,85 bis EURO 15,50 in der neunten Gruppe.
Jährlich
sind Erhöhungen um 2,5% vorgesehen,
so daß im Jahr 2007
Stundensätze von EURO 7,38 bis EURO
16,69 bestehen werden.
Darüber hinaus ist für Arbeitnehmer
ein Zuschlag vor-
gesehen, je länger die Tätigkeit
in einem Unternehmen
andauert. Für Einsätze in den 5
östlichen Bundesländern ist
vorerst ein Abschlag vereinbart worden. Eine
Verhandlungs-
verpflichtung bis spätestens 1.10.2004
hinsichtlich einer
Lohn-Angleichung wurde ebenfalls vereinbart.
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>> Zeugnisprache
> Beispiele für Formulierungen
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