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[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Juni 2003]
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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                    Juni 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/            *
* ISSN: 1619-7135                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Disclaimer

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Steuerabzug für häusliches Arbeitszimmer?

 Auch bei Außendienstmitarbeitern, deren Tätigkeit außer
Haus überwiegt, hat das BFH den unbegrenzten steuerlichen
Abzug eines Arbeitszimmers bejaht.

BFH - Az: VI R 104/01

 >> Volle Sperrzeit, bei Mobbing-Verdachts-Kündigung des
    Arbeitnehmers?

 Fühlt sich ein Arbeitnehmer gemobbt und kündigt daher, so
kann die Sperrzeit verkürzt werden. In derartigen Fällen,
ist der Kündigungsentschluß, der zwar kein wichtiger
Kündigungsgrund ist, verständlich und entschuldbar.
Im zu entscheidenden Fall wurde die Sperrzeit von 12 auf 6
Wochen verkürzt. Der Arbeitnehmer fühlte sich gemobbt, dies
wurde zwar vom Gericht als objektiv nicht berechtigt ange-
sehen, jedoch wurden auch die besonderen persönlichen
Belastungen gewürdigt. Daher sei eine Verkürzung der Sperr-
zeit für den Arbeitslosengeldbezug auch bei einer Eigen-
kündigung durchzuführen.

LSG Rheinland-Pfalz - Az: L 1 AL 57/01

 >> Depressiven Arbeitnehmer zum Psychiater schicken?

 Depressive Arbeitnehmer dürfen vom Arbeitgeber nicht
gezwungen werden, einen Psychiater aufzusuchen.
Im vorliegenden Fall hatte es der Arbeitgeber als seine
Fürsorgepflicht erachtet, sich um die psychichen Schwierig-
keiten seines Mitarbeiters zu kümmern und für Ihn einen
Termin bei einem Psychiater vereinbart.
Nachdem der Arbeitnehmer nicht zum Termin erschien, und
dies auch nach drei weiteren Aufforderungen unterließ,
wurde dieser vom Arbeitgeber abgemahnt und schließlich
gekündigt.
Das Arbeitsgericht entschied jedoch, daß die Fürsorge-
pflicht nicht dazu berechtigt, einen Mitarbeiter zu
zwingen, einen Termin beim Psychiater wahrzunehmen, da im
vorliegenden Fall weder berufliche Auswirkungen noch
erhöhte Fehlzeiten seitens des Arbeitnehmers vorlagen.

ArbG Frankfurt/Main - Az: 4 Ca 7442/02

 >> Austritt des Landes Berlin aus Arbeitgeberverband ist
    unwirksam

 Der fristlos erklärte Austritt des Landes Berlin aus dem
Kommunalen Arbeitgeberverband ist mangels eines wichtigen
Grundes unwirksam. Die damit nur mögliche fristgemäße
Kündigung hat zwar zur Folge, dass das Land den neuen
Tarifabschluss für Arbeiter im Öffentlichen Dienst über-
nehmen muss und mit entsprechenden Mehrkosten belastet
wird. Das Land hat aber nicht konkret dargelegt, ob und
inwieweit die Kosten der Tariferhöhung die Haushalts-
konsolidierung gefährden.

ArbG Berlin, 8.5.2003 - Az: 96 Ca 5296/03

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Kündigungsschreiben in Muttersprache des Arbeitnehmers
    zu verfassen?
 >> Einzelne Arbeitnehmer dürfen nicht ohne sachlichen Grund
    von Überstunden ausgeschlossen werden

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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Erster Tarifvertrag zur Zeitarbeit

 Fünf Monate Verhandlungszeit haben den ersten Tarifvertrag
für die Zeitarbeitsbranche mit bundesweiter Gültigkeit
hervorgebracht. Der Zeitarbeitsvertrag gilt für rund 200
Unternehmen und ca. 100.000 Zeitarbeitnehmer. Der Abschluß
mit der Interessengemeinschaft Zeitarbeit steht unmittelbar
bevor.

Zeitarbeitnehmern stehen damit zukünftig konkrete tarifliche
Regeln zur Verfügung - dies bietet Sicherheit vor Lohn-
dumping. Die Gewerkschaftsvertreter zeigten sich zufrieden
mit dem Ergebnis. Der Arbeitnehmerseite eröffnet sich nun
eine verbesserte Kalkulationssicherheit.

Der Tarifvertrag tritt am 1.1.2004 in Kraft und hat eine
Laufzeit von knapp 4 Jahren.

Vorgesehen sind neun Entgeltgruppen mit Stundensätzen von
EURO 6,85 bis EURO 15,50 in der neunten Gruppe. Jährlich
sind Erhöhungen um 2,5% vorgesehen, so daß im Jahr 2007
Stundensätze von EURO 7,38 bis EURO 16,69 bestehen werden.
Darüber hinaus ist für Arbeitnehmer ein Zuschlag vor-
gesehen, je länger die Tätigkeit in einem Unternehmen
andauert. Für Einsätze in den 5 östlichen Bundesländern ist
vorerst ein Abschlag vereinbart worden. Eine Verhandlungs-
verpflichtung bis spätestens 1.10.2004 hinsichtlich einer
Lohn-Angleichung wurde ebenfalls vereinbart.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Zeugnisprache
  > Beispiele für Formulierungen

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*3* Mehr von AnwaltOnline

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   des Reiserechtes, des Betreuungsrechts und des Familien-
   rechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
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