************************************************************
* AnwaltOnline - Arbeitsrecht
November 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/
*
* ISSN: 1619-7135
*
************************************************************
Dieses Abonnement ist für Sie völlig
k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht
am Ende dieser email.
************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
************************************************************
*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Diebstahlskündigung: Firma muss Eigentum
beweisen
Wird ein Arbeitnehmer wegen Diebstahls
gekündigt, so steht
das Unternehmen in Beweislast hinsichtlich
Herkunft und
Eigentum des angeblichen Diebesgutes.
Ist dies nicht eindeutig klärbar, so
kommt eine Diebstahls-
kündigung nicht in Betracht.
ArbG Frankfurt - AZ: 9 Ca 1221/02
>> Vereinbarung von Kündigungsgründen
im Arbeitsvertrag?
Grundsätzlich unzulässig ist
es, Kündigungsgründe im
Arbeitsvertrag zu vereinbaren.
Im vorliegenden Fall wurde der Klage eines
Arbeitsnehmers
entsprochen. Im Arbeitsvertrag des Niederlassungsleiters
eines Computerunternehmens war ein Kündigungsrecht
des
Arbeitgebers vorgesehen, sofern wirtschaftliche
Zielvor-
gaben der Unternehmung um ein bestimmtes
Maß unterschritten
werden. Nach 1 1/2 Jahren wurde die Zielvorgabe
tatsächlich
nicht erreicht und die Kündigung wurde
ausgesprochen. Das
Gericht hob die Kündigung auf, da die
vertragliche Verein-
barung eine Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes
sei, was
rechtlich nicht hinehmbar ist.
Ob ein Arbeitsverhältnis unter bestimmten
Bedigungen beendet
wird, muß einer arbeitsgerichtlichen
Prüfung vorbehalten
sein und darf nicht bereits im Arbeitsvertrag
geregelt
werden.
ArbG Frankfurt - AZ: 9 Ca 127/02
>> Fehlerhafte Gehaltseinstufung - fristlose
Kündigung?
Wird ein Mitarbeiter in die falsche
Gehaltstufe eingestuft,
so rechtfertigt dies nicht die fristlose
Kündigung.
Im vorliegenden Fall wurde die Kündigung
eines Personal-
leiters aufgehoben.
Nach Überprüfung der Gehaltsunterlagen
warf der Geschäfts-
führer dem Personalleiter Unrichtigkeiten
bei Gehaltsein-
stufungen von einigen Mitarbeitern vor. Die
betroffenen
Mitarbeiter erhielten zuviel Lohn sowie ungerechtfertigte
Zulagen. Da der Schaden angeblich bei 175.000
EURO p.a. lag,
erhielt der Personalleiter die fristlose
Kündigung.
Eine fristlose Kündigung kommt vor diesem
Hintergrund jedoch
nur dann in Betracht, wenn nachweislich eine
vorsätzliche
Schädigung vorliegt. Außer pauschalen
Behauptungen seien
jedoch keine konkreten Anhaltspunkte hierfür
vorgetragen
worden. Bei falscher Einstufung aus Nachlässigkeit
muß
jedoch erst eine Abmahnung ergehen.
ArbG Frankfurt - AZ: 7 Ca 106/02
>> Einsparung von Personalkosten Kündigungsgrund?
Eine betriebsbedingte Kündigung
kann nicht allein mit Ein-
sparung von Personalkosten begründet
werden.
Im vorliegenden Fall wurde der Klägerin
nach zwei Jahren
gekündigt. Dies wurde mit der schlechten
Auftragslage nach
dem 11. September begründet, so daß
Personalkosten einge-
spart werden müssten. Solche pauschalen
Tatsachen genügen
jedoch nicht für eine betriebsbedingte
Kündigung. Der
Betrieb muß hierzu genau darlegen,
wie sich die ver-
schlechterte Auftragslage auf den von der
Kündigung be-
troffenen Arbeitsplatz auswirkt.
ArbG Frankfurt - AZ: 9 Ca 9396/01
Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen
Monat zusätzlich:
>> Sperrzeit schon bei Diebstahlsverdacht
>> Arbeitslosenhilfe: Versicherungen absetzbar
Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie
dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline-Direkt
Weitere aktuelle Urteile
************************************************************
*2* Das Thema des Monats
>> Programm "Kapital für Arbeit"
startet
Unternehmen, die bereit sind, Arbeitslose,
von Arbeitslosig-
keit Bedrohte oder geringfügig Beschäftigte
dauerhaft in ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
zu
übernehmen und die dafür einen
Finanzierungsbedarf haben,
können seit dem 1. November 2002
finanzielle Unterstützung
der Kreditanstalt für Wiederaufbau erhalten.
Das von Bundesregierung und der Kreditanstalt
für Wiederauf-
bau durchgeführte Programm "Kapital
für Arbeit" setzt die
von der Hartz-Kommission vorgeschlagene Idee
des "Job-
Floaters" um und richtet sich speziell an
kleine und mittel-
ständische Unternehmen.
Stellt demnach ein Unternehmen Arbeitslose
dauerhaft ein,
kann es bis zu 100.000 Euro pro Neueinstellung
erhalten. Das
Konzept beruht auf mehreren Komponenten:
der Schaffung
finanzieller Anreize zur Einstellung Arbeitsloser,
der Ver-
besserung der Ausstattung der Unternehmen
mit eigenkapital-
nahem Kapital sowie dem erleichtertem Zugang
von Unter-
nehmen zu Fremdkapital.
Über ihre Hausbank erhalten die Unternehmen
nach positiver
Bonitätsprüfung ein aus zwei Tranchen
bestehendes Darlehen:
Die erste Tranche bildet ein KfW-Förderkredit
von bis zu
50.000 Euro (Fremdkapitalkomponente), für
den bis zu zwei
tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden
können. Die
zweite Tranche besteht aus einem weiteren
Darlehen der KfW
von bis zu 50.000 Euro, für das die
Hausbank vollständig
von der Haftung freigestellt wird (eigenkapitalnahe
Kompo-
nente).
Die Laufzeit der Förderdarlehen beträgt
maximal zehn Jahre.
Die Zinskonditionen für beide Kredittranchen
werden sich am
unteren Rand des Marktniveaus bewegen. Die
Mittel müssen
zum Ende der Laufzeit in vier gleich hohen
halbjährlichen
Raten getilgt werden.
Ansprechpartner für interessierte Unternehmen
ist deren
Hausbank. Dort sind auch entsprechende Anträge
zu stellen.
Quelle: Pressestelle der Bundesregierung
Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen
Monat zusätzlich:
>> Insolvenz und Kündigung
Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie
dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline-Direkt
************************************************************
*3* Mehr von AnwaltOnline
1. Wie immer aktualisieren und ergänzen
wir laufend unsere
Urteilsdatenbank und erweitern
unser Angebot für Sie.
2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen
zum
Arbeitssrecht. Auch zu den Gebieten
des Mietrechts,
des Reiserechtes, des Betreuungsrechts
und des Familien-
rechtes erhalten Sie umfangreiche
kostenfreie
Informationen.
Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline
die Möglichkeit,
sich direkt von unseren Anwälten
beraten zu lassen,
sollten Sie Ihr Problem einmal
nicht über unsere
Website lösen können:
Beratung
3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig?
Bleiben Sie immer
auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline
Direkt sendet
Ihnen via Mail alle Updates
und die neuesten Informationen
zu. Zusätzlich gibt es
viele exclusive Extras auf unseren
Seiten. Für nur EURO 22,99
/ Jahr entgeht Ihnen nichts
mehr - und das sind noch nicht
mal EURO 1,92 im Monat!
Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten
erhalten zudem ange-
forderte Beratungsleistungen
ohne Vorauskasse.
Wie Sie abonnieren und was Sie
sonst noch von AnwaltOnline
Direkt haben, erfahren Sie unter
http://www.anwaltonline.com/direkt.asp?x=AN
4. Sie haben Interesse an anderen Rechtsgebieten?
Abonnieren Sie doch einfach
einen unserer kostenlosen
Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
Arbeitsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=AR
Mietrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=MR
Familienrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=FR
Reiserecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=RR
Betreuungsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=BR
Verkehrsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=VR
5. Fragen und Meinungen mit anderen Besuchern
austauschen?
Nutzen Sie unser Forum, um Ihre
Fragen zu stellen. Bitte
beachten Sie hierbei, daß
über das Forum keine Rechts-
beratung durch Anwälte
erfolgt. Die Fragen werden auch
nicht von AnwaltOnline beantwortet.
Forum
für Fragen und Themen zum Arbeitsrecht
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren
/ Kündigen
Um AnwaltOnline zu kontaktieren
oder einen
Verbesserungsvorschlag
zu machen:
mailto:kontakt@anwaltonline.com
Um das Abonnement zu kündigen,
senden Sie eine email
mit der Adresse, unter
der Sie eingetragen sind an:
mailto:leave-AR-news@anwaltonline.net
oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/l.asp?x=AR
Um zu abonnieren, senden
Sie eine email an:
mailto:join-AR-news@anwaltonline.net
oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/j.asp?x=AR
Wenn Sie Ihre Adresse ändern
wollen, so tragen Sie sich
mit Ihrer alten Adresse
aus und abonnieren den Newsletter
erneut unter Ihrer neuen
Adresse oder besuchen Sie
http://www.anwaltonline.com/c.asp?x=AR
Für Werbung auf AnwaltOnline,
senden Sie eine mail an:
mailto:sales@anwaltonline.com
Inhalte von AnwaltOnline
auch auf Ihrer Webseite?
Sprechen Sie mit uns -
Wir haben Lösungen für jede
Webseite.
mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage
************************************************************
*5* (P) (C) 2002 AnwaltOnline
Dieser Newsletter darf nur vollständig
und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht
werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung
ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum
des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit,
Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen.
Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht
ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen
werden.
************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com