AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Oktober  2002]

************************************************************
* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                 Oktober 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/            *
* ISSN: 1619-7135                                          *
************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Disclaimer

************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

>> Direktor ist leitender Angestellter?

 Ein Direktor ist nicht immer leitender Angestellter.
Im vorliegenden Fall hatte eine "Kreativ-Direktorin" gegen
Ihren Arbeitgeber geklagt, da ihr die Kündigung ohne Mit-
wirkung des Betriebsrates ausgesprochen wurde.
Das Unternehmen war der Ansicht, daß eine Beteiligung der
Arbeitnehmervertretung nicht notwendig war, da es sich bei
der Klägerin um eine leitende Angestellte handele. Die
Klägerin hatte in der Firma über wichtige Angelegenheiten
entschieden und war für 10 Kollegen verantwortlich. Darüber
hinaus hatte die Klägerin in einzelnen Fällen ein Ein-
stellungs- und Kündigungsrecht ausgeübt.

Diese Befugsnis zur Einstelltung und Kündigung muß jedoch
einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsverhältnisses
ausmachen. Andernfalls kann nur dann von einem leitenden
Angestellten-Status ausgegangen werden, wenn eine erhebliche
Anzahl untergebener Mitarbeiter zu führen ist.
Allein die Tatsache, daß die Bezeichnung der Klägerin
"Direktorin" war, bedeutet nicht, daß es sich automatisch
um eine leitende Angestellte im arbeitsrechtlichen Sinn
handelt. Der Klage wurde stattgegeben.

ArbG Frankfurt - AZ: 18 Ca 1186/02

>> Aufstockung eines 325-Euro-Jobs - Steuerfalle

 Wird innerhalb eines Kalenderjahres ein Wechsel von einem
steuerfreien 325-EURO Job zu einem Beschäftigungsverhältnis
mit Lohnsteuerkarte gewechselt, so kann die Freistellungs-
bescheinigung widerrufen werden.
Die Einnahmen aus dem 325-EURO Job werden also nachträglich
steuerpflichtig. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Fall erhöhte eine Arbeitnehmerin im
November Ihre Stundenzahl zu einer Halbtagsstelle. Die
Voraussetzungen für eine weitere steuerfreie Lohnzahlung
waren nicht mehr vorhanden (Stundenzahl, Verdienst). Es war
daher notwendig, eine Lohnsteuerkarte vorzulegen. Die
325-EURO-Beschäftigung wurde nachversteuert.

BFH - AZ: VI B 1/02

Anmerkung AnwaltOnline:
Konsequenterweise sollte man einen entsprechenden Wechsel am
Anfang eines Kalenderjahres vornehmen.

>> Kündigung an Zweitwohnsitz zulässig?

 Arbeitgeber dürfen Kündigungsschreiben auch an den Zweit-
wohnsitz des Arbeitnehmers schicken. Im vorliegenden Fall
wurde somit die Klage auf Lohnnachzahlung eines Arbeit-
nehmers abgewiesen. Der Arbeitnehmer wurde in der Probezeit
gekündigt und klagte auf Lohnnachzahlung für einen Monat,
da er das an seinen Zweitwohnsitz versandte Kündigungs-
schreiben nicht anerkannte.
Da das Unternehmen davon ausgehen konnte, daß der Arbeit-
nehmer sich regelmässig dort aufhalte, sei die Übersendung
nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei. Der Zweitwohnsitz
befand sich im Gegensatz zum Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers
in der Nähe des Unternehmens.

ArbG Frankfurt - 5 Ca 8716/01

>> Jubiläumsprämie rechtzeitig geltend machen!

 Ansprüche auf eine Jubiläumsgratifikation sind rechtzeitig
geltend zu machen.
Im vorliegenden Fall wurde die Klage einer ehemaligen Ange-
stellten auf Zahlung von EURO 300,00 Jubiläumsgeld und
Erteilung einer Dankesurkunde abgewiesen.
Die Klägerin hatte erst nach Ihrem Ausscheiden die zwei
Jahre vorher fällige Prämie für Ihre 25-jährige Dienstzu-
gehörigkeit verlangt. Dies wurde Ihr unter Hinweis auf die
Ausschlußfrist von sechs Monaten verweigert.
Laut Urteilspruch sind Arbeitgeber grundsätzlich nicht ver-
pflichtet, Jubiläumszahlungen von sich aus vorzunehmen. Wird
die Prämie nicht automatisch ausgezahlt, so muß der Arbeit-
nehmer sich darum kümmern. Eine Ausschlußfrist hierfür ist
rechtlich nicht zu beanstanden.

ArbG Frankfurt - 6 Ca 2247/02

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Überschreiten des Einkommens durch Krankentagegeld
>> Streit um Gehalt - fristlose Kündigung?

Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline-Direkt

Weitere aktuelle Urteile

************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Broschüren zur Sozialhilfe und zur Arbeitsförderung

Auf der Homepage des Bundesarbeitsministeriums
(www.bma.bund.de) können die erst kürzlich überarbeiteten
Broschüren zur Sozialhilfe und zur Arbeitsförderung kosten-
los heruntergeladen werden:

Die Broschüre "Sozialhilfe" gibt einen umfassenden Überblick
über die Leistungen der Sozialhilfe. Darüber hinaus infor-
miert sie über weitere Hilfen, die Sozialhilfeempfängern
zustehen.
In der nach Stichworten aufgebauten Publikation "A-Z der
Arbeitsförderung" werden Arbeitnehmer wie Arbeitgeber aus-
führlich über Themen wie Arbeitsvermittlung, Qualifizierung,
Förderung von Frauen, den (Wieder-) einstieg in den
Arbeitsmarkt, die öffentlich geförderte Beschäftigung und
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen informiert. Die genannten
Paragraphen verweisen auf die dazugehörigen Stellen im
Gesetzestext.

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Änderung der Sachbezugsverordnung

Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline-Direkt

************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteilsdatenbank und erweitern unser Angebot für Sie.

2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Arbeitssrecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Reiserechtes, des Betreuungsrechts und des Familien-
   rechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
   Informationen.

   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
   Website lösen können: Beratung

3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig? Bleiben Sie immer
   auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
   Ihnen via Mail alle Updates und die neuesten Informationen
   zu. Zusätzlich gibt es viele exclusive Extras auf unseren
   Seiten. Für nur EURO 22,99 / Jahr entgeht Ihnen nichts
   mehr - und das sind noch nicht mal EURO 1,92 im Monat!

   Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten erhalten zudem ange-
   forderte Beratungsleistungen ohne Vorauskasse.

   Wie Sie abonnieren und was Sie sonst noch von AnwaltOnline
   Direkt haben, erfahren Sie unter
   http://www.anwaltonline.com/direkt.asp?x=AN

4. Sie haben Interesse an anderen Rechtsgebieten?
   Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
   Newsletter zum Thema Ihres Interesses:

   Arbeitsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=AR

   Mietrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=MR

   Familienrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=FR

   Reiserecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=RR

   Betreuungsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=BR

   Verkehrsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=VR

5. Fragen und Meinungen mit anderen Besuchern austauschen?
   Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
   beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
   beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
   nicht von AnwaltOnline beantwortet.

   Forum für Fragen und Themen zum Arbeitsrecht

************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen

    Um AnwaltOnline zu kontaktieren oder einen
    Verbesserungsvorschlag zu machen:
    mailto:kontakt@anwaltonline.com

    Um das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email
    mit der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
    mailto:leave-AR-news@anwaltonline.net

    oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/l.asp?x=AR

    Um zu abonnieren, senden Sie eine email an:
    mailto:join-AR-news@anwaltonline.net

    oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/j.asp?x=AR

    Wenn Sie Ihre Adresse ändern wollen, so tragen Sie sich
    mit Ihrer alten Adresse aus und abonnieren den Newsletter
    erneut unter Ihrer neuen Adresse oder besuchen Sie
    http://www.anwaltonline.com/c.asp?x=AR

    Für Werbung auf AnwaltOnline, senden Sie eine mail an:
    mailto:sales@anwaltonline.com

    Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
    Sprechen Sie mit uns - Wir haben Lösungen für jede
    Webseite.
    mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage

************************************************************

*5* (P) (C) 2002 AnwaltOnline

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Finanztest und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Betreuungsrecht  | Nach Oben