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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht
Oktober 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/
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* ISSN: 1619-7135
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Direktor ist leitender Angestellter?
Ein Direktor ist nicht immer leitender
Angestellter.
Im vorliegenden Fall hatte eine "Kreativ-Direktorin"
gegen
Ihren Arbeitgeber geklagt, da ihr die Kündigung
ohne Mit-
wirkung des Betriebsrates ausgesprochen wurde.
Das Unternehmen war der Ansicht, daß
eine Beteiligung der
Arbeitnehmervertretung nicht notwendig war,
da es sich bei
der Klägerin um eine leitende Angestellte
handele. Die
Klägerin hatte in der Firma über
wichtige Angelegenheiten
entschieden und war für 10 Kollegen
verantwortlich. Darüber
hinaus hatte die Klägerin in einzelnen
Fällen ein Ein-
stellungs- und Kündigungsrecht ausgeübt.
Diese Befugsnis zur Einstelltung und Kündigung
muß jedoch
einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsverhältnisses
ausmachen. Andernfalls kann nur dann von
einem leitenden
Angestellten-Status ausgegangen werden, wenn
eine erhebliche
Anzahl untergebener Mitarbeiter zu führen
ist.
Allein die Tatsache, daß die Bezeichnung
der Klägerin
"Direktorin" war, bedeutet nicht, daß
es sich automatisch
um eine leitende Angestellte im arbeitsrechtlichen
Sinn
handelt. Der Klage wurde stattgegeben.
ArbG Frankfurt - AZ: 18 Ca 1186/02
>> Aufstockung eines 325-Euro-Jobs - Steuerfalle
Wird innerhalb eines Kalenderjahres
ein Wechsel von einem
steuerfreien 325-EURO Job zu einem Beschäftigungsverhältnis
mit Lohnsteuerkarte gewechselt, so kann die
Freistellungs-
bescheinigung widerrufen werden.
Die Einnahmen aus dem 325-EURO Job werden
also nachträglich
steuerpflichtig. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Fall erhöhte eine
Arbeitnehmerin im
November Ihre Stundenzahl zu einer Halbtagsstelle.
Die
Voraussetzungen für eine weitere steuerfreie
Lohnzahlung
waren nicht mehr vorhanden (Stundenzahl,
Verdienst). Es war
daher notwendig, eine Lohnsteuerkarte vorzulegen.
Die
325-EURO-Beschäftigung wurde nachversteuert.
BFH - AZ: VI B 1/02
Anmerkung AnwaltOnline:
Konsequenterweise sollte man einen entsprechenden
Wechsel am
Anfang eines Kalenderjahres vornehmen.
>> Kündigung an Zweitwohnsitz zulässig?
Arbeitgeber dürfen Kündigungsschreiben
auch an den Zweit-
wohnsitz des Arbeitnehmers schicken. Im vorliegenden
Fall
wurde somit die Klage auf Lohnnachzahlung
eines Arbeit-
nehmers abgewiesen. Der Arbeitnehmer wurde
in der Probezeit
gekündigt und klagte auf Lohnnachzahlung
für einen Monat,
da er das an seinen Zweitwohnsitz versandte
Kündigungs-
schreiben nicht anerkannte.
Da das Unternehmen davon ausgehen konnte,
daß der Arbeit-
nehmer sich regelmässig dort aufhalte,
sei die Übersendung
nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei.
Der Zweitwohnsitz
befand sich im Gegensatz zum Hauptwohnsitz
des Arbeitnehmers
in der Nähe des Unternehmens.
ArbG Frankfurt - 5 Ca 8716/01
>> Jubiläumsprämie rechtzeitig geltend
machen!
Ansprüche auf eine Jubiläumsgratifikation
sind rechtzeitig
geltend zu machen.
Im vorliegenden Fall wurde die Klage einer
ehemaligen Ange-
stellten auf Zahlung von EURO 300,00 Jubiläumsgeld
und
Erteilung einer Dankesurkunde abgewiesen.
Die Klägerin hatte erst nach Ihrem Ausscheiden
die zwei
Jahre vorher fällige Prämie für
Ihre 25-jährige Dienstzu-
gehörigkeit verlangt. Dies wurde Ihr
unter Hinweis auf die
Ausschlußfrist von sechs Monaten verweigert.
Laut Urteilspruch sind Arbeitgeber grundsätzlich
nicht ver-
pflichtet, Jubiläumszahlungen von sich
aus vorzunehmen. Wird
die Prämie nicht automatisch ausgezahlt,
so muß der Arbeit-
nehmer sich darum kümmern. Eine Ausschlußfrist
hierfür ist
rechtlich nicht zu beanstanden.
ArbG Frankfurt - 6 Ca 2247/02
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Monat zusätzlich:
>> Überschreiten des Einkommens durch
Krankentagegeld
>> Streit um Gehalt - fristlose Kündigung?
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Broschüren zur Sozialhilfe und
zur Arbeitsförderung
Auf der Homepage des Bundesarbeitsministeriums
(www.bma.bund.de) können die erst kürzlich
überarbeiteten
Broschüren zur Sozialhilfe und zur Arbeitsförderung
kosten-
los heruntergeladen werden:
Die Broschüre "Sozialhilfe" gibt einen
umfassenden Überblick
über die Leistungen der Sozialhilfe.
Darüber hinaus infor-
miert sie über weitere Hilfen, die Sozialhilfeempfängern
zustehen.
In der nach Stichworten aufgebauten Publikation
"A-Z der
Arbeitsförderung" werden Arbeitnehmer
wie Arbeitgeber aus-
führlich über Themen wie Arbeitsvermittlung,
Qualifizierung,
Förderung von Frauen, den (Wieder-)
einstieg in den
Arbeitsmarkt, die öffentlich geförderte
Beschäftigung und
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen informiert.
Die genannten
Paragraphen verweisen auf die dazugehörigen
Stellen im
Gesetzestext.
Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen
Monat zusätzlich:
>> Änderung der Sachbezugsverordnung
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*3* Mehr von AnwaltOnline
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wir laufend unsere
Urteilsdatenbank und erweitern
unser Angebot für Sie.
2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen
zum
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des Mietrechts,
des Reiserechtes, des Betreuungsrechts
und des Familien-
rechtes erhalten Sie umfangreiche
kostenfreie
Informationen.
Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline
die Möglichkeit,
sich direkt von unseren Anwälten
beraten zu lassen,
sollten Sie Ihr Problem einmal
nicht über unsere
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