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Europäische Kommission begrüßt politische Einigung im Rat für Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor elektromagnetischen Feldern und Wellen

Arbeitsrecht

Auf ihrer Ratssitzung vom 20. Oktober 2003 hat sich die Europäische Kommission über Rechtsvorschriften zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer vor elektromagnetischen Feldern und Wellen politisch geeinigt. Nach der Richtlinie müssen die Arbeitgeber die Gefährdung ihrer Arbeitnehmer durch elektromagnetische Felder, wie z.B. durch Stromerzeugung, Rundfunk- und Fernsehantennen, Mobilfunkantennen, Radaranlagen oder große Schmelzöfen in der Metallindustrie, bewerten. In der Richtlinie sind Problembereiche festgelegt, die in dieser Risikobewertung erfasst werden sollten, z. B. bestimmte direkte und indirekte Wirkungen wie Interferenz mit medizinischen Geräten, z. B. Herzschrittmachern, oder Entzündung entflammbarer Gegenstände.

Die Richtlinie sieht Vorbeugungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer vor, insbesondere gegen induzierte Elektroströme im Körper, Elektroschocks und Verbrennungen sowie Absorption von Wärmeenergie, die durch elektromagnetische Felder erzeugt wird.
Sie legt Expositionshöchstwerte fest sowie Grenzwerte, bei denen die Arbeitgeber Vorbeugungsmaßnahmen ergreifen müssen. Je nach Ergebnis der Risikobewertung kann ferner von den Arbeitgebern verlangt werden, einen Aktionsplan für die organisatorischen und technischen Maßnahmen zu erstellen, um die Belastungspegel zu verringern und Warnschilder in Bereichen mit übermäßigen Belastungspegeln elektromagnetischer Felder aufzustellen. Ferner werden die Arbeitgeber gebeten, die potenziell gefährdeten Arbeitnehmer angemessen zu unterrichten und auszubilden.

Bei öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen müssen die Arbeitgeber keine neue Bewertung der Belastungspegel durchführen, falls bereits eine Bewertung entsprechend der Empfehlung des Rats 1999/519/EG über die Begrenzung der Exposition der allgemeinen Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern durchgeführt worden ist und diese Bewertung Sicherheitsrisiken ausschließt.

Wissenschaftliche Daten zeigen, dass eine übermäßige Belastung durch elektromagnetische Felder schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Arbeitnehmer haben kann. Mit der Richtlinie sollen Vorbeugungsmaßnahmen insbesondere gegen induzierte Elektroströme im Körper, Elektroschocks und Verbrennungen und die Absorption von Wärmeenergie infolge elektromagnetischer Felder festgelegt werden. Wichtig ist eine angemessene medizinische Überwachung, damit Fachärzte eventuelle Verletzungen rechtzeitig diagnostizieren können.

Der Vorschlag gilt für alle Tätigkeitsbereiche, insbesondere jedoch für die durch ein hohes Bestrahlungsrisiko gefährdeten Arbeitnehmer. Hierzu gehören Arbeitnehmer in der Schwerindustrie beispielsweise bei der Stahlerzeugung oder der Metallveredelung. Ferner betroffen sind Arbeitnehmer, die längere Zeit in der Nähe von Fernseh- oder Rundfunkanlagen, Radaranlagen und Mobilfunkmasten arbeiten, und sogar Kassierer, die langfristig Diebstahlsicherungsanlagen in Kaufhäusern ausgesetzt sind.

Dies ist die dritte Richtlinie eines Pakets von vier Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien zum Schutze der Arbeitnehmer vor physikalischen Einwirkungen. Zu Lärm und Vibrationen wurden bereits Richtlinien verabschiedet, wobei eine vierte Richtlinie zur optischen Strahlung nächstes Jahr von der Kommission vorgeschlagen werden soll.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM EU-Kommission

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