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Europäische Kommission begrüßt politische Einigung im Rat für Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor elektromagnetischen Feldern und WellenAuf ihrer Ratssitzung
vom 20. Oktober 2003 hat sich die Europäische Kommission über
Rechtsvorschriften zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer
vor elektromagnetischen Feldern und Wellen politisch geeinigt. Nach der
Richtlinie müssen die Arbeitgeber die Gefährdung ihrer Arbeitnehmer
durch elektromagnetische Felder, wie z.B. durch Stromerzeugung, Rundfunk-
und Fernsehantennen, Mobilfunkantennen, Radaranlagen oder große Schmelzöfen
in der Metallindustrie, bewerten. In der Richtlinie sind Problembereiche
festgelegt, die in dieser Risikobewertung erfasst werden sollten, z. B.
bestimmte direkte und indirekte Wirkungen wie Interferenz mit medizinischen
Geräten, z. B. Herzschrittmachern, oder Entzündung entflammbarer
Gegenstände.
Die Richtlinie sieht Vorbeugungsmaßnahmen
zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer vor, insbesondere
gegen induzierte Elektroströme im Körper, Elektroschocks und
Verbrennungen sowie Absorption von Wärmeenergie, die durch elektromagnetische
Felder erzeugt wird.
Bei öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen müssen die Arbeitgeber keine neue Bewertung der Belastungspegel durchführen, falls bereits eine Bewertung entsprechend der Empfehlung des Rats 1999/519/EG über die Begrenzung der Exposition der allgemeinen Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern durchgeführt worden ist und diese Bewertung Sicherheitsrisiken ausschließt. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass eine übermäßige Belastung durch elektromagnetische Felder schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Arbeitnehmer haben kann. Mit der Richtlinie sollen Vorbeugungsmaßnahmen insbesondere gegen induzierte Elektroströme im Körper, Elektroschocks und Verbrennungen und die Absorption von Wärmeenergie infolge elektromagnetischer Felder festgelegt werden. Wichtig ist eine angemessene medizinische Überwachung, damit Fachärzte eventuelle Verletzungen rechtzeitig diagnostizieren können. Der Vorschlag gilt für alle Tätigkeitsbereiche, insbesondere jedoch für die durch ein hohes Bestrahlungsrisiko gefährdeten Arbeitnehmer. Hierzu gehören Arbeitnehmer in der Schwerindustrie beispielsweise bei der Stahlerzeugung oder der Metallveredelung. Ferner betroffen sind Arbeitnehmer, die längere Zeit in der Nähe von Fernseh- oder Rundfunkanlagen, Radaranlagen und Mobilfunkmasten arbeiten, und sogar Kassierer, die langfristig Diebstahlsicherungsanlagen in Kaufhäusern ausgesetzt sind. Dies ist die dritte Richtlinie eines Pakets von vier Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien zum Schutze der Arbeitnehmer vor physikalischen Einwirkungen. Zu Lärm und Vibrationen wurden bereits Richtlinien verabschiedet, wobei eine vierte Richtlinie zur optischen Strahlung nächstes Jahr von der Kommission vorgeschlagen werden soll. |