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Bundeskabinett beschließt Entwürfe des Dritten und Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am ArbeitsmarktClement: Effektive
Vermittlung in Arbeit unter einem Dach löst Verschiebebahnhöfe
auf, Kommunen werden von finanziellen Lasten der Langzeitarbeitslosigkeit
befreit
Das Bundeskabinett hat heute die Entwürfe des Dritten und Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt beschlossen. Dazu erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement: "Mit den Gesetzentwürfen werden wir die Effizienzpotenziale eines modernen Arbeitsmarktes erschließen. Was andere europäische Volkswirtschaften, etwa Großbritannien oder die Niederlande, so oder ähnlich längst vollzogen haben, wird nun mit diesen Reformen auch in Deutschland Wirklichkeit. Die schnelle und passgenaue Vermittlung von Arbeitssuchenden im Job Center steht künftig im Mittelpunkt aller arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten, dagegen werden Verwaltung und Organisation deutlich schlanker und moderner. Das ineffiziente Nebeneinander von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige beseitigen wir mit der Einführung des Arbeitslosengelds II. Die Kommunen werden von den finanziellen Lasten der Langzeitarbeitslosigkeit befreit und die Bundesanstalt für Arbeit wird als zukünftige Bundesagentur für Arbeit zu einem modernen, kundenorientierten Dienstleister am Arbeitsmarkt." Die Regelungen im einzelnen: Die Bundesanstalt für
Arbeit wird zur "Bundesagentur für Arbeit" umgebaut. Mit der flächendeckenden
Einführung der Job-Center erhalten Arbeitssuchende eine einzige Anlaufstelle
für Betreuung und Vermittlung.
Alle Arbeitssuchenden werden
in die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung
und gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Damit werden auch bei der
sozialen Sicherung Menschen in gleicher sozialer Lage gleich behandelt.
Die Aufwendungen für
die neue Leistung trägt künftig allein der Bund. Sie betragen
im Jahr 2004 (Juli bis Dezember) rund 14,8 Mrd. € und im Jahr 2005
rund 26 Mrd. €. Ab 2006 sinken die erwarteten Kosten, da die Zahl
der Bezieher von Arbeitslosengeld II auf Grund der intensiveren Vermittlung
zurückgehen wird (Effizienzgewinne).
Die Entlastung der Kommunen durch die Reform wird im Jahr 2004 netto 1,9 Mrd. € und in den Folgejahren 2,5 Mrd. € betragen. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Das Arbeitslosengeld II wird ab 01. Juli 2004 die bisherigen Leistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige ersetzen. |