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Meldefrist nach KündigungArbeitnehmer, denen
ab dem Stichtag 1. Juli 2003 gekündigt wird, müssen sich
unverzüglich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Wird die gesetzliche
Frist von 7 Kalendertagen (also nicht Werk- oder Arbeitstagen!) versäumt,
fallen Einbußen beim Arbeitslosengeld an, die bis zu 1.500 Euro betragen
können.
Die konkrete Höhe der Einbußen richtet sich nach der Höhe des dem Antragsteller zustehenden Arbeitslosengeldes. |