Früher melden - schneller
vermitteln / Umfassende Informationskampagne zur rechtzeitigen Arbeitssuche
- Meldepflicht
nun bereits nach Kenntnis des Kündigungszeitpunktes
- Zeitraum vor Beendigung
des Arbeitsverhältnisses aktiv nutzen
- Bei verspäteter
Meldung kann Arbeitslosengeld gekürzt werden
Mit einer umfassenden Informationskampagne
begleitet die Bundesanstalt für Arbeit die zum 1. Juli 2003 in Kraft
tretenden Neuregelungen zur frühzeitigen Arbeitssuche. Neben einer
breit angelegten Anzeigenkampagne in Fachzeitschriften und Informationsmedien
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie ausgewählten Publikationen
der Arbeitsämter werden umfassende Informationen über verschiedene
Kanäle bereitgestellt.
Die Aufnahme einer neuen
Beschäftigung ist in der Regel leichter ohne Phase der Arbeitslosigkeit
möglich. Gleichzeitig gestaltet sich die Arbeitssuche umso schwieriger,
je länger die Arbeitslosigkeit andauert. Deshalb ist ein wichtiges
Ziel dieser Neuregelung, insbesondere die Zeit vor der Beendigung eines
Beschäftigungsverhältnisses für eine aktive Arbeitssuche
intensiver zu nutzen.
Um dies zu gewährleisten,
müssen sich versicherungspflichtige Personen nun bereits persönlich
als arbeitssuchend melden, wenn sie zwar noch beschäftigt sind, jedoch
den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kennen.
Die Regelung tritt für
alle Personen in Kraft, die meldepflichtig sind und die nach dem 1. Juli
2003 von der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erfahren. Sie müssen
sich in einem solchen Fall innerhalb von sieben Kalendertagen, nachdem
sie vom Zeitpunkt der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erfahren
haben, persönlich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden. Geschieht
dies nicht, wird das Arbeitslosengeld gekürzt. In Einzelfällen,
wenn ein Arbeitnehmer glaubhaft machen kann, dass ihm eine persönliche
Meldung als Arbeitssuchender nicht möglich war und er sich am Tage
nach der Beseitigung dieses Hindernisses bei einem Arbeitsamt meldet, wird
von solchen Sanktionen abgesehen.
Mit den jetzt nach §
37b SGB III vorgenommenen Änderungen soll die Eingliederung eines
Arbeitssuchenden beschleunigt, die Phase der Arbeitslosigkeit verkürzt
und im Idealfall eine Arbeitslosigkeit sogar vollständig vermieden
werden.
Quelle: PM der BfA