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Bundeskabinett beschließt Beitragsfreiheit für gespendete Überstunden

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit erhalten, Entgeltbestandteile wie beispielsweise Überstunden-Löhne beitragsfrei zugunsten von Hochwasser-Geschädigten zu spenden. Um den Geschädigten der Hochwasserflut umfassend zu helfen und die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung zu unterstützen, hat das Bundeskabinett am 26. August im Umlaufverfahren eine Verordnung zur Änderung der Arbeitsentgeltverordnung beschlossen.

Sie soll ermöglichen, dass Entgeltbestandteile - wie beispielsweise Überstunden-Löhne - Geschädigten aus inländischen Naturkatastrophen zugewendet werden können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten so zum Beispiel ihre Überstunden an Kollegen beziehungsweise Kolleginnen übertragen, die unmittelbar vom Hochwasser betroffen sind oder ihrem Arbeitgeber signalisieren, dass sie die geleisteten Überstunden an eine Hilfsorganisation spenden möchten. Der Arbeitgeber würde dann, ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben abzuführen, den gesamten Bruttolohn an die Hilfsorganisation überweisen.

Zu diesen steuerlich nicht belasteten Zuwendungen zählen auch solche, bei denen aus Gründen unbilliger Härte oder Vereinfachungsgründen auf eine Steuererhebung verzichtet wird. Die Verordnung, die sich eng an das Steuerrecht anlehnt, soll rückwirkend zum 10. August 2002, dem Tag des Beginns der Hochwasserkatastrophe, in Kraft treten. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Entscheidung soll am 13. September 2002 getroffen werden.

Quelle: Pressestelle Bundesregierung

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