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Neue Vereinbarung über TelearbeitArbeitgebervertreter
und Gewerkschaften auf europäischer Ebene haben eine neue Vereinbarung
unterzeichnet, die den etwa 4,5 Millionen Telearbeitnehmern in der EU mehr
Sicherheit bietet.
Die Vereinbarung legt eine Definition der Telearbeit vor und schafft auf europäischer Ebene allgemeingültige Rahmenbedingungen. Damit gelten für Telearbeiter die gleichen allgemeinen Schutzbestimmungen wie für die Arbeitnehmer, die in den Räumen des Unternehmens arbeiten. Gleichzeitig soll die Flexibilität der Unternehmen gewährleistet bleiben. In der Europäischen Union arbeiten 10 Millionen Telearbeiter: - häusliche Telearbeiter im Angestelltenverhältnis, von denen die meisten abwechselnd zuhause und in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers arbeiten; - selbständige Telearbeiter, die normalerweise zuhause arbeiten; - mobile Telearbeiter, die mindestens zehn Stunden pro Woche außerhalb des Hauses oder ihres eigentlichen Arbeitsplatzes tätig sind, z.B. auf Geschäftsreisen, bei Kundenbesuchen, etc, und in dieser Zeit Online-Verbindungen benutzen; - gelegentliche Telearbeiter, die in die erste Kategorie fallen (häusliche Telearbeitnehmer), jedoch weniger als zehn Stunden mit Telearbeit zuhause verbringen. Die jetzt getroffene Vereinbarung soll innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden. |