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Gleichstellungsgesetz für behinderte MenschenAm 1.5.2002 trat
das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Kraft tritt. Mit
dem Gesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am
gesellschaftlichen Leben einen entscheidenden Schritt näher rücken.
Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch wird mit dem Gleichstellungsgesetz das dritte zentrale behinderten-politische Vorhaben in der 14. Legislaturperiode wirksam. Kernstück des Gesetzes ist die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Für behinderte Menschen ist Barrierefreiheit ein zentrales Thema. Das Ziel einer allgemeinen Barrierefreiheit umfasst neben der Beseitigung räumlicher Barrieren auch die kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt für sehbehinderte Menschen sowie die barrierefreie Kommunikation im Verwaltungsverfahren mit Gebärdensprachdolmetschern oder über barrierefreie elektronische Medien. Besondere Bedeutung hat hier der Verkehrsbereich. Das Gesetz sieht zum Beispiel vor, in den Nahverkehrsplänen der Kreise und Städte zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu treffen. Vorgesehen ist bei allen Maßnahmen, behinderte Menschen zu beteiligen. Auch Gaststätten in neu errichteten, wesentlich umgebauten oder erweiterten Gebäuden müssen künftig barrierefrei sein. Dies kann etwa bedeuten, dass für Rollstuhlfahrer zugängliche Eingänge oder behinderungsgerechte Toiletten vorhanden sind. Besonders weit reichende
Regelungen hat der Bund für seine Verwaltung gesetzt. Neue Gebäude
des Bundes müssen künftig barrierefrei sein. Der Bund verpflichtet
sich mit diesem Gesetz, seinen Internetauftritt z.B. durch textunterlegte
Benutzeroberflächen soweit wie möglich barrierefrei zu gestalten.
Hör- oder sprachbehinderte Menschen erhalten das Recht, mit Bundesbehörden
im Verwaltungsverfahren in Gebärdensprache oder anderen geeigneten
Kommunikationshilfen zu kommunizieren. Mit diesem Standard will der Bund
auch die Messlatte für die nun anstehenden Gleichstellungsgesetze
der Länder setzen.
Das neue Instrument der Zielvereinbarungen ist für die Wirtschaft von besonderer Bedeutung. Zielvereinbarung heißt, dass Unternehmen und anerkannte Verbände als Experten in eigener Sache in eigener Verantwortung Vereinbarungen darüber treffen können, wie und in welchem Zeitraum Barrierefreiheit vor Ort konkret verwirklicht wird. "Den Beteiligten bleibt es selbst überlassen, Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu treffen, die den jeweiligen Verhältnissen und Bedürfnissen angepasst sind. Quelle: BMA |