Nach dem Stufenmodell sollen Baufirmen erst ab dem Jahr 2005 den ortsüblichen Tariflohn zahlen müssen. Von Juni 2002 an wird zunächst die Zahlung von mindestens 92,5 Prozent des ortsüblichen Tarifniveaus vorgeschrieben. Über 95 Prozent ab 2003 und 97,5 Prozent ab 2004 werden 100 Prozent 2005 erreicht. Die Regelung soll ab einem Auftragsvolumen von 100.000 Euro greifen. Die Grenze soll bis 2004 auf 50.000 Euro sinken.
Tariflöhne sichern
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen staatliche Stellen Bauaufträge künftig nur noch an Unternehmen vergeben dürfen, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den am Einsatzort geltenden Tariflohn zahlen. Das Gleiche soll im öffentlichen Personennahverkehr gelten.
Dadurch soll die Erhaltung von Arbeitsplätzen in arbeitsmarktpolitisch sensiblen Bereichen unterstützt werden. Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme sollen vermieden werden.
Im Baubereich kommt es durch den massiven Einsatz von Niedriglohnkräften zu starken Wettbewerbsverzerrungen, so dass Arbeitsplätze, insbesondere in tarifgebundenen mittelständischen Unternehmen, in hohem Maße gefährdet werden. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist angesichts der bevorstehenden Liberalisierung auf europäischer Ebene eine ähnliche Entwicklung zu befürchten. Auch hier droht ein rigoroser Preiswettbewerb die Qualität der Verkehrsdienstleistungen und die Sicherheit der Arbeitsplätze zu gefährden.
Die Bundesanstalt für Arbeit und die Zollverwaltung sollen die Einhaltung der Tariftreuepflicht auf den Baustellen kontrollieren. Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten, müssen Vertragsstrafen zahlen. Auch kann der Vertrag gekündigt oder das Unternehmen von staatlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Einrichtung eines Korruptionsregisters
Der im Dezember 2001 bereits vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen ("Tariftreuegesetz") sieht auch die Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmer vor, häufig auch Korruptionsregister genannt. Unternehmen, denen schwere Verfehlungen - wie beispielsweise illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit oder Verstöße gegen die Tariftreueregelung - nachgewiesen werden, sollen in dieses Register aufgenommen und von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden können. Ebenso sollen Unternehmen, die durch Bestechung an öffentliche Aufträge zu gelangen versuchen, in dieses Register aufgenommen werden.
Durch die Einrichtung eines Korruptionsregisters soll gewährleistet werden, dass öffentliche Auftraggeber Kenntnis erhalten von Unternehmen, die ausgeschlossen wurden.
Der Bundesrat muss den Neuregelungen noch zustimmen.
Quelle: Homepage Bundesregierung