In den nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen im März 2002 werden die grundlegenden Änderungen im Wahlrecht erstmals flächendeckend Anwendung finden. Die Neufassung der Wahlordnung enthält folgende Schwerpunkte:
Künftig werden alle Arbeitnehmer den Betriebsrat gemeinsam wählen. Das Gruppenprinzip, wonach zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden wurde, ist aufgehoben. Nach der neuen Gesetzeslage muß das Geschlecht, das sich in einem Betrieb in der Minderheit befindet, anteilmäßig im Betriebsrat sowie in der Jugend- und Auszubildendenvertretung repräsentiert sein.
Des weiteren wurde in Kleinbetrieben das vereinfachte Wahlverfahren umgesetzt. In Betrieben zwischen fünf und 50 wahlberechtigten Mitarbeitern wird der Betriebsrat demnach grundsätzlich in einem zweistufigen vereinfachten Wahlverfahren gewählt. Jeder Arbeitnehmer hat ein Vorschlagsrecht. Arbeitnehmern von Leiharbeitsfirmen steht das Wahlrecht zu, wenn sie schon länger als 3 Monate im Betrieb arbeiten.
Schließlich ist es nach der neuen Gesetzeslage künftig möglich, für die Betriebsratswahl die in einem Betrieb vorhandene Informations- und Kommunikationstechnik zu nutzen.