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Das Job-AQTIV-Gesetz – neue Instrumente in der ArbeitsmarktförderungDer Bundesrat hat am 30.
November 2001 dem Job-AQTIV-Gesetz der Bundesregierung zugestimmt. Das
Gesetz kann nun - wie geplant - zum 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Mit dem Job-AQTIV-Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird das Arbeitsförderungsrecht durchgreifend reformiert. AQTIV steht für Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren und Vermitteln. (Zwischenzeitlich hat sich aber auch die Schreibweise Job-Aktiv-Gesetz durchgesetzt.) Kernaufgabe der aktiven Arbeitsförderung ist es einerseits, Arbeitslosigkeit zu verhindern, bevor sie entsteht. Andererseits gilt es, Arbeitslose so schnell wie möglich wieder in das Erwerbsleben zu integrieren. Aktive Mitwirkung des Arbeitslosen gefragt Künftig sollen bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit umfassend die beruflichen Stärken und Chancen des Arbeitslosen festgestellt und frühzeitig geprüft werden, wie eventuelle Hindernisse bei der Arbeitssuche und der dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt überwunden werden können. Dabei setzt das neue Vermittlungskonzept entscheidend auf die aktive Mitwirkung des Arbeitslosen. In einer Eingliederungsvereinbarung werden künftig die Pflichten und Aktivitäten von Arbeitsamt und Arbeitssuchendem verbindlich festgehalten. Die Ziele des Gesetzentwurfs
im Einzelnen:
Neue Akzente werden auch durch neue Fördermöglichkeiten im Bereich der beruflichen Qualifizierung, wie etwa durch Förderung der Job-Rotation, gesetzt. Bei der Job-Rotation ersetzt ein Arbeitsloser einen Beschäftigten, während dieser an einer Fortbildungsmaßnahme teilnimmt. Zeitarbeit erleichtern Wichtige Neuregelungen enthält
der Gesetzentwurf auch im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung ("Zeitarbeit"),
die erleichtert werden soll. Die Überlassungsdauer eines Leiharbeiters
an den Entleiher wird von bisher 12 auf 24 aufeinander folgende Monate
verlängert. Ab dem 13. Monat muss der Verleiher dem Leiharbeitnehmer
die Arbeitsbedingungen des Entleihbetriebes gewähren, einschließlich
des Arbeitsentgelts. Diese Verlängerung ermöglicht den entleihenden
Unternehmen, Leiharbeitnehmer auch in länger dauernden Projekten zu
beschäftigen.
Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 19. September beschlossen. Quelle: Bundesregierung |