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Starre Arbeitszeiten für fast 60 % der BeschäftigtenStarre Arbeitszeitmodelle, die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern sowohl die tägliche Arbeitsdauer als auch Anfangs-
und Endzeiten fest vorgeben, dominierten im Jahr 2010 auf dem deutschen
Arbeitsmarkt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Arbeitskräfteerhebung
2010 mitteilt, arbeiteten 58,1 % der abhängig Beschäftigten in
ihrer Haupttätigkeit nach einem solchen Arbeitszeitmodell. Neben dieser
starren Regelung existieren eine Reihe von Modellen, bei denen die Beschäftigten
ihre Arbeitszeit in unterschiedlichem Maß selbst gestalten können.
Insgesamt 36,3 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten im Jahr
2010 Einfluss auf ihre Arbeitszeiteinteilung.
Diese Flexibilität war unterschiedlich ausgeprägt: 24,1 % aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten ihre Arbeitszeit weitestgehend flexibel mittels eines Arbeitszeitkontos einrichten. Sie mussten dabei lediglich eine vorgegebene Gesamtstundenzahl erreichen und eventuell während sogenannter Kernzeiten präsent sein. Weitere 10,2 % der insgesamt in 2010 Beschäftigten konnten über eine Gleitzeitregelung bei täglich vorgegebener Arbeitsdauer zumindest Beginn beziehungsweise Ende ihrer Arbeitszeit flexibel bestimmen. Völlig flexibel bei ihrer Arbeitszeitgestaltung waren 2,0 % der Beschäftigten. Ihre Leistung wird ausschließlich über Arbeitsergebnisse beurteilt. Der Umfang individueller Arbeitszeitregelungen wird mit davon geprägt,
inwieweit Rahmenbedingungen einer Arbeit wie Produktionserfordernisse,
Öffnungs- oder Unterrichtszeiten Flexibilität zulassen. Am häufigsten
an starre Arbeitszeitregelungen gebunden waren im Jahr 2010 Beschäftigte
im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen (73,2 %), im Bereich Verkehr und
Lagerei (70,3 %), im Gastgewerbe (69,4 %) sowie beim Baugewerbe (69,3 %).
Am seltensten fanden sich starre Arbeitszeitmodelle in einer Reihe von
Dienstleistungsbranchen wie den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
(28,4 % der Beschäftigten) aber auch in der öffentlichen Verwaltung
(33,8 % der Beschäftigten). In den zuletzt genannten Bereichen spielten
gleichzeitig Arbeitszeitkonten eine herausragende Rolle: sie ermöglichten
51,8 % der Beschäftigten in den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
und 45,0 % der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung eine
flexible Arbeitszeiteinteilung. Gleitzeitregelungen kommen !
Die Anwendung flexibler Arbeitszeiten unterscheidet sich teilweise auch
nach Berufen erheblich. Führungskräfte konnten diese mit 67,2
% und Personen in akademischen Berufen mit 56,3 % am häufigsten nutzen.
Am seltensten hatten Anlagen- und Maschinenbediener/-innen (15,7 %), Personen
in landwirtschaftlichen Berufen (18,5 %) sowie Personen in Dienstleistungsberufen
und Verkäufer/-innen eine solche Regelung.
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