Ältere
erhalten länger Arbeitslosengeld - Auch "63er-Regelung" beschlossen
Begleitet von deutlicher
Kritik der Opposition hat der Arbeitsausschuss den Weg für eine längere
Bezugszeit des Arbeitslosengeldes I (Alg I) für Ältere und eine
Anschlusslösung für die so genannte 58er-Regelung frei gemacht.
Am Mittwoch stimmten die Fraktionen von Union und SPD für den von
ihnen eingebrachten Gesetzentwurf (16/7460) in geänderter Fassung.
FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten geschlossen
dagegen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments am Freitag wird die
Alg-I-Bezugsdauer rückwirkend zum 1. Januar 2008 für Arbeitslose
im Alter von 50 bis 54 Jahren auf maximal 15 Monate verlängert.
Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit
von 30 Monaten. Ab 55 Jahren sollen Erwerbslose einen Anspruch auf eine
18-monatige Zahldauer haben, wenn zuvor 36 Monate Sozialversicherungsbeiträge
eingezahlt wurden. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 24 Monate.
Die Vorversicherungszeit beträgt dann 48 Monate. Ferner können
Arbeitslose ab 50 Jahren einen Eingliederungszuschuss erhalten. Mit dem
Gesetzentwurf verbunden ist außerdem ein Nachfolger für die
Ende vergangenen Jahres ausgelaufene "58er-Regelung" zur Vermeidung von
Frühverrentungen mit Abschlägen. Diese ermöglichte es älteren
Arbeitslosen bislang, bis zum Renteneintritt Arbeitslosengeld II (Alg II)
zu beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung
zu stehen. Vorgesehen ist nun, dass ältere Langzeitarbeitslose frühestens
mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine vorzeitige Altersrente in Anspruch
nehmen müssen. Auch diese Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar
2008 in Kraft treten.
Eine der vom Ausschuss beschlossenen
Änderungen des Gesetzentwurfes räumt Arbeitslosen, deren Anspruch
auf Arbeitslosengeld nach der bisher gültigen Regelung zum 31. Dezember
2007 erschöpft war und die inzwischen eine Altersrente beziehen, die
Möglichkeit ein, von der Altersrente wieder in den Arbeitslosengeldbezug
zu wechseln. Nach geltendem Recht ist dies nicht möglich. Um Doppelleistungen
zu vermeiden, soll - auch rückwirkend - die Rente entfallen, wenn
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Nach Ende des Arbeitslosengeldbezugs
werde die Rente "von Amts wegen wieder geleistet", heißt es. Die
Union verwies darauf, dass mit dem Gesetzentwurf sichergestellt werde,
dass die rückwirkende Zahlung gewährleistet ist.
Die SPD zeigte sich davon
überzeugt, dass sich die Betroffenen "sehr freuen werden". Dagegen
kritisierte die FDP, von einem "wirklich geordneten Gesetzgebungsverfahren"
könne nicht die Rede sein. Die Zwangsverrentung älterer Arbeitsloser
bleibe auch mit der "63er-Regelung" kritisch. FDP, Die Linke und Bündnis
90/Die Grünen kritisierten zudem, dass mindestens 58 Jahre alte Erwerbslose
künftig nicht mehr als arbeitslos gelten, falls ihnen innerhalb von
zwölf Monaten nach Beginn des Leistungsbezugs keine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung angeboten wurde. Auf diese Weise würde die Arbeitslosigkeit
Älterer künstlich reduziert und die Nürnberger Statistik
geschönt, warnten die Oppositionsfraktionen. Es gebe keinen Grund,
Menschen, die arbeitswillig und -fähig seien, nicht in der Arbeitslosenstatistik
zu führen, unterstrichen die Grünen. Die Linksfraktion sprach
in diesem Zusammenhang von "Absurdistan". Die Koalition wies die Kritik
zurück. Für den Gesetzentwurf der Linksfraktion (16/7459) zum
Thema "Zwangsrente" stimmten Die Linke und die Grünen. Die Abgeordneten
wollten das Nachrangigkeitsprinzip - Alg II wird erst dann gewährt,
wenn andere Leistungen, hier die Rente, ausscheiden - ändern. Danach
sollen Altersrenten erst bei Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie
Rente beantragt werden müssen. Keine Mehrheit erhielt auch der Antrag
der FDP (16/7003), "Arbeit statt Frührente fördern".
Abschlägig beschieden
wurden zudem zwei weitere Anträge von FDP (16/6644) und Die Linke
(16/6929).
Quelle: PM Bundestag