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Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit ab Januar 2007
Der Erlass neuer Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei Elternzeit ist wegen des Außerkrafttretens des Bundeserziehungsgeldgesetzes am 31. Dezember 2006 erforderlich. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (16/2259) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/2136).
Auf die Elternzeit finden damit unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt des Kindes ab 1. Januar 2007 die Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) Anwendung. Die Regierung bestätigt, sie beabsichtige eine inhaltsgleiche Übernahme der bisherigen Vorschriften in das neue Recht.
Es sollen lediglich redaktionelle Änderungen im Sprachgebrauch vorgenommen werden. Dies gilt besonders für den Begriff "Elternzeit", der künftig statt der Formulierung "Erziehungsurlaub" im Gesetzestext verwendet wird. Die neuen allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei Elternzeit nach dem BEEG werden umgehend nach dessen Inkrafttreten erlassen. Dabei sei die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Der Zeitpunkt für die Zuleitung der Verwaltungsvorlage an die Länderkammer könne aber noch nicht benannt werden, heißt es in der Antwort. Es gebe aber für die Länder keine Grundlage, eigene Verwaltungsvorschriften zu verfassen.
Quelle: PM Bundestag