Verwaltungsvorschrift
zum Kündigungsschutz bei Elternzeit ab Januar 2007
Der Erlass neuer
Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei Elternzeit ist wegen
des Außerkrafttretens des Bundeserziehungsgeldgesetzes am 31. Dezember
2006 erforderlich. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort
(16/2259) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/2136).
Auf die Elternzeit finden
damit unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt des Kindes ab 1. Januar
2007 die Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)
Anwendung. Die Regierung bestätigt, sie beabsichtige eine inhaltsgleiche
Übernahme der bisherigen Vorschriften in das neue Recht.
Es sollen lediglich redaktionelle
Änderungen im Sprachgebrauch vorgenommen werden. Dies gilt besonders
für den Begriff "Elternzeit", der künftig statt der Formulierung
"Erziehungsurlaub" im Gesetzestext verwendet wird. Die neuen allgemeinen
Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei Elternzeit nach dem
BEEG werden umgehend nach dessen Inkrafttreten erlassen. Dabei sei die
Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Der Zeitpunkt für die
Zuleitung der Verwaltungsvorlage an die Länderkammer könne aber
noch nicht benannt werden, heißt es in der Antwort. Es gebe aber
für die Länder keine Grundlage, eigene Verwaltungsvorschriften
zu verfassen.
Quelle: PM Bundestag