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Freibeträge für Abfindungen werden abgeschafft
Für nach dem 31.12.2005 vereinbarte Arbeitnehmerabfindungen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gibt es keine Freibeträge mehr. Damit werden - je nach Alter und Betriebszugehörigkeit - bis zu 11.000 Euro zusätzlich steuerpflichtig.

Für vorherige Fälle gibt es eine Übergangsregelung, so daß aufgrund des Vertrauensschutzes die alten Beträge steuerfrei bleiben, wenn die Zahlung vor dem 1.1.2008 an den Arbeitnehmer erfolgt.