Rechtskräftige
Entscheidungen der Gerichte für Arbeitssachen, die in Rechtsstreitigkeiten
zwischen Tarifvertragsparteien aus dem Tarifvertrag oder über das
Bestehen oder Nichtbestehen des Tarifvertrages ergangen sind, sind in Rechtsstreitigkeiten
zwischen tarifgebundenen Parteien sowie zwischen diesen und Dritten für
die Gerichte und Schiedsgerichte bindend.