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§ 1 Inhalt und Form des Tarifvertrags(1) Der
Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien
und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluß und die
Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche
Fragen ordnen können.
(2) Tarifverträge bedürfen der Schriftform. |