Der Arbeitgeber
hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung
der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt
zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert
ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.