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HAG
Heimarbeitsgesetz (HAG)
vom 14. März 1951 (BGBl I S. 191), zuletzt geändert durch Art. 14 § 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl I S. 2942)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffe
§ 3 Zuständige Arbeitsbehörde
§ 4 Heimarbeitsausschüsse
§ 5 Beisitzer
§ 6 Listenführung
§ 7 Mitteilungspflicht
§ 7a Unterrichtungspflicht
§ 8 Entgeltverzeichnisse
§ 9 Entgeltbelege
§ 10 Schutz vor Zeitversäumnis
§ 11 Verteilung der Heimarbeit
§ 12 Grundsätze des Gefahrenschutzes
§ 13 Arbeitsschutz
§ 14 Schutz der öffentlichen Gesundheit
§ 15 Anzeigepflicht
§ 16 Durchführungspflicht
§ 16a Anordnungen
§ 17 Tarifverträge, Entgeltregelungen
§ 18 Aufgaben des Heimarbeitsausschusses auf dem Gebiet der Entgeltregelung
§ 19 Bindende Festsetzungen
§ 20 Art der Entgelte
§ 21 Entgeltregelung für Zwischenmeister, Mithaftung des Auftraggebers
§ 22 Mindestarbeitsbedingungen für fremde Hilfskräfte
§ 23 Entgeltprüfung
§ 24 Aufforderung zur Nachzahlung der Minderbeträge
§ 25 Klagebefugnis der Länder
§ 26 Entgeltschutz für fremde Hilfskräfte
§ 27 Pfändungsschutz
§ 28 Auskunfts- und Aufklärungspflicht über Entgelte
§ 29 Allgemeiner Kündigungsschutz
§ 29a Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung
§ 30 Verbot der Ausgabe von Heimarbeit
§ 31 Ausgabe verbotener Heimarbeit
§ 32 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Arbeits- und Gefahrenschutzes
§ 32a Sonstige Ordnungswidrigkeiten
§ 33 Durchführungsvorschriften
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