Jeder Arbeitnehmer
hat das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird
ein Vorschlag von mindestens 5 vom Hundert der Arbeitnehmer des Betriebs
unterstützt, hat der Betriebsrat diesen innerhalb von zwei Monaten
auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen.