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§ 30 BetriebsratssitzungenDie Sitzungen
des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt.
Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die
betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber
ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen. Die Sitzungen
des Betriebsrats sind nicht öffentlich.
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