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Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG
vom 12. April 1976 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Januar 1998 (BGBI. I S. 164)

§ 1  Geltungsbereich
§ 2  Kind, Jugendlicher
§ 3  Arbeitgeber
§ 4  Arbeitszeit
§ 5  Verbot der Beschäftigung von Kindern
§ 6  Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen
§ 7  Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern
§ 8  Dauer der Arbeitszeit
§ 9  Berufsschule
§ 10  Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
§ 11  Ruhepausen, Aufenthaltsräume
§ 12  Schichtzeit
§ 13  Tägliche Freizeit
§ 14  Nachtruhe
§ 15  Fünf-Tage-Woche
§ 16  Samstagsruhe
§ 17  Sonntagsruhe
§ 18  Feiertagsruhe
§ 19  Urlaub
§ 20  Binnenschiffahrt
§ 21  Ausnahmen in besonderen Fällen
§ 21 a  Abweichende Regelungen
§ 21 b  Ermächtigung
§ 22  Gefährliche Arbeiten
§ 23  Akkordarbeit; tempoabhängige Arbeiten
§ 24  Arbeiten unter Tage
§ 25  Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen
§ 26  Ermächtigungen
§ 27  Behördliche Anordnungen und Ausnahmen
§ 28  Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
§ 28 a  Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 29  Unterweisung über Gefahren
§ 30  Häusliche Gemeinschaft
§ 31  Züchtigungsverbot; Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak
§ 32  Erstuntersuchung
§ 33  Erste Nachuntersuchung
§ 34  Weitere Nachuntersuchungen
§ 35  Außerordentliche Nachuntersuchung
§ 36  Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
§ 37  Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen
§ 38  Ergänzungsuntersuchung
§ 39  Mitteilung, Bescheinigung
§ 40  Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk
§ 41  Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
§ 42  Eingreifen der Aufsichtsbehörde
§ 43  Freistellung für Untersuchungen
§ 44  Kosten der Untersuchungen
§ 45  Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte
§ 46  Ermächtigungen
§ 47  Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde
§ 48  Aushang über Arbeitszeit und Pausen
§ 49  Verzeichnisse der Jugendlichen
§ 50  Auskunft; Vorlage der Verzeichnisse
§ 51  Aufsichtsbehörde; Besichtigungsrechte und Berichtspflicht
§ 52  Unterrichtung über Lohnsteuerkarten an Kinder
§ 53  Mitteilung über Verstöße
§ 54  Ausnahmebewilligung
§ 55  Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz
§ 56  Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde
§ 57  Aufgaben der Ausschüsse
§ 58  Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 59  Bußgeldvorschriften
§ 60  Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten