|ANWALTONLINE| >> |GESETZE| >> |JArbSchG|
§ 52  Unterrichtung über Lohnsteuerkarten an Kinder
Über die Ausstellung von Lohnsteuerkarten an Kinder im Sinne des § 2 Abs. 1 und 3 ist die Aufsichtsbehörde durch die ausstellende Behörde zu unterrichten.