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Artikel 5 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2000 in Kraft.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Berlin, den 30. März 2000
Der Bundespräsident
Der Bundeskanzler
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung

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