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Arbeitszeitgesetz - ArbZG
vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170),  zuletzt geändert durch Art. 4b G v. 24.12.2003 I 3002

Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2  Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt - Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
§ 3  Arbeitszeit der Arbeitnehmer
§ 4  Ruhepausen
§ 5  Ruhezeit
§ 6  Nacht- und Schichtarbeit
§ 7  Abweichende Regelungen
§ 8  Gefährliche Arbeiten
Dritter Abschnitt - Sonn- und Feiertagsruhe
§ 9  Sonn- und Feiertagsruhe
§ 10  Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 11  Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 12  Abweichende Regelungen
§ 13  Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung
Vierter Abschnitt - Ausnahmen in besonderen Fällen
§ 14  Außergewöhnliche Fälle
§ 15  Bewilligung, Ermächtigung
Fünfter Abschnitt - Durchführung des Gesetzes
§ 16  Aushang und Arbeitszeitnachweise
§ 17  Aufsichtsbehörde
Sechster Abschnitt - Sonderregelungen
§ 18  Nichtanwendung des Gesetzes
§ 19  Beschäftigung im öffentlichen Dienst
§ 20  Beschäftigung in der Luftfahrt
§ 21  Beschäftigung in der Binnenschiffahrt
Siebter Abschnitt - Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 22  Bußgeldvorschriften
§ 23  Strafvorschriften
Achter Abschnitt - Schlußvorschriften
§ 24  Umsetzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der EG
§ 25  Übergangsvorschriften für Tarifverträge
§ 26  (weggefallen)