Arbeitsvertrag für Angestellte
und
Vorname Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort (im nachfolgenden Arbeitnehmer genannt)
wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Als Beginn des Arbeitsverhältnisses wird der vereinbart, wobei eine Probezeit von Bitte wähleneinem Monatzwei Monatendrei Monatenvier Monatenfünf Monatensechs Monaten vereinbart ist.
[Hinweis: Es kann höchstens eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart werden]
VerwendenJaNein§ 2 Ende des Arbeitsverhältnisses
[Hinweis: Ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist eine Befristung nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig!]
Die Einstellung erfolgt für den Zeitraum vom bis . Das Arbeitsverhältnis endet mit Fristablauf, ohne daß es einer Kündigung bedarf. Die Befristung erfolgt, weil *.
[*§ 14 TzBfG Zulässigkeit der Befristung
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, 2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern, 3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird, 4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt, 5. die Befristung zur Erprobung erfolgt, 6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen, 7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder 8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.]
§ 3 Vorgesehene Verwendung
Der Arbeitnehmer wird als eingestellt. Der Aufgabenbereich umfaßt: [Beschreibung der Tätigkeit/Aufgaben]
VerwendenJaNein Dem Arbeitgeber bleibt die vorübergehende Zuweisung anderer Angestelltentätigkeiten vorbehalten.
§ 4 Arbeitsort
Variante wählenAB [Variante A:] Als Arbeitsort gilt
[Variante B:] Als hauptsächlicher Arbeitsort gilt , wobei ein Einsatz auch in erfolgen kann.
VerwendenJaNein Dem Arbeitgeber bleibt eine Versetzung des Arbeitnehmers in eine andere Betriebsstätte vorbehalten.
§ 5 Konkurrenzverbot
Dem Arbeitnehmer ist jegliche Erwerbstätigkeit - gleich ob selbständig oder unselbständig - sowie eine kapitalmäßige Beteiligung im Geschäftszweig des Arbeitgebers ohne dessen vorherige Zustimmung untersagt, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
Variante wählenAB
[Variante A:] Will der Arbeitnehmer einer sonstigen entgeltlichen Nebenbeschäftigung nachgehen, so ist dies dem Arbeitgeber mitzuteilen.
[Variante B:] Nebentätigkeiten befüren der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers.
VerwendenJaNein § 6 Anwendung Kollektiv-Vertrag / Tarifvertrag
[Variante A:] Die für den Betrieb des Arbeitgebers einschlägigen Tarifverträge gelten für dieses Arbeitsverhältnis in ihrer jeweils gültigen Fassung.
[Variante B:] Der Kollektiv-Vertrag für die Angestellten findet in der jeweils geltenden Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung.
VerwendenJaNein Die derzeit bestehenden Betriebsvereinbarungen befinden sich in der Anlage zu diesem Vertrag.
VerwendenJaNein § 7 Einstufung nach dem Kollektiv-Vertrag
Beschäftigungsgruppe/Verwendungsgruppe
Berufsgruppenjahr/Verwendungsgruppenjahr
§ 8 Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis
Als brutto Bezüge wird vereinbart: EURO / Monat
VerwendenJaNein In diesen laufenden Bezügen sind enthalten:
- Grundgehalt (brutto): EURO / Monat
- Überstundenentlohnung: EURO / Monat
VerwendenJaNein- Sonstiges (angeben: ): EURO / Monat
Die laufenden Bezüge werden monatlich im nachhinein, spätestens am . des Monats auf das mitgeteilte Gehaltskonto bei überwiesen.
VerwendenJaNein Im übrigen und insbesondere für Sonderzahlungen gelten die Bestimmungen des Kollektiv-Vertrages.
VerwendenJaNein Beinhaltet der Kollektiv-Vertrag keine andere Regelung, so sind Ansprüche auf Entgelt oder Auslagenersatz vom Arbeitnehmer bei sonstigem Verfall binnen Monaten schriftlich geltend zu machen.
§ 9 Normalarbeitszeit
[Variante A:] Die Auswahltäglichewöchentliche Normalarbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes [ggf. automatisch] sowie des obgenannten Kollektivvertrages.
[Variante B:] Es handelt sich um eine Teilzeitbeschäftigung, deren Normalarbeitszeitausmaß wöchentlich Stunden beträgt.
Bei ausdrücklicher Anordnung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Mehrarbeit im gesetzlichen [ggf. automatisch] bzw. kollektivvertraglich zulässigen Ausmaß zu leisten.
§ 10 Urlaub
Das Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Urlaubsgesetzes (UrlG).
VerwendenJaNein
Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt Arbeitstage.
§ 11 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist jeweils zum 15. oder Letzten eines Monats möglich. Durch den Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von AuswahlWocheWochenMonatMonaten jeweils zum AuswahlMonatsendeQuartalsendeHalbjahresende beendet werden.
[bei Befristung wird obiger Block automatisch durch folgendes ersetzt:] Während der Befristung von Monaten kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig mit einer Frist von Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
VerwendenJaNein (2) Kommt es zu einer vom Arbeitnehmer verschuldeten fristlosen Entlassung oder eines unbegründeten vorzeitigen Austritts, so schuldet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine sofort fällige Vertragsstrafe im Ausmaß von Bruttomonatsentgelten.
[Hinweis: Bei zu hohen Vertragsstrafenversprechen droht Unwirksamkeit der Klausel. Die Anzahl der Bruttomonatsgehälter sollte daher immer unterhalb der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers liegen!]
VerwendenJaNein § 12 Konkurrenzklausel
(1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von Monaten [höchstens 24 Monate] nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in einem Unternehmen, das mit dem Arbeitgeber direkt oder indirekt konkurriert, selbstständig oder unselbstständig im örtlichen Geltungsbereich von tätig zu sein.
(2) Für jeden Monat der Dauer des Verbotes nach Absatz 1 zahlt der Arbeitgeber eine Karenzentschädigung in Höhe von 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen.
(3) Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Verbot nach Absatz 1 hat der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe des letzten Bruttomonatsentgeltes zu zahlen. Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt.
(4) Im Übrigen gelten die §§ 74 ff. HGB.
VerwendenJaNein § 13 Vereinbarungen und Kollektiv-Vertrag
Der jeweils geltende Kollektiv-Vertrag sowie die anwendbaren Betriebsvereinbarungen liegen zur Einsichtnahme bereit.
[Ort, Datum, Unterschriften]