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Das Arbeitsrecht
ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer,
das deren Schutz und einen gerechten Interessenausgleich zwischen ihnen
und den Arbeitgebern
bezweckt. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem zusammen fassenden Gesetz, sondern in zahlreichen Gesetzen geregelt. Ein Arbeitsgesetzbuch gibt es nicht. Das Arbeitsverhältnis
ist ein privatrechtliches Dauerschuldverhältnis zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem zusammen fassenden
Gesetz, sondern in zahlreichen Einzelgesetzen
geregelt - ein "Arbeitsgesetzbuch" gibt es bislang nicht. Vielfältige
Aspekte wie z.B. Altersteilzeit,
Kündigung, Sozialplan,
Arbeitszeugnis sowie viele andere
Fragen des Arbeitsrechts werden dargestellt. Diese Hinweise erleichtern den Umgang mit vielfältigen arbeitsrechtlichen Ereignissen wie Abmahnungen, Aufhebungsvertrag, Mobbing oder einem Wettbewerbsverbot. Darüber hinaus steht eine umfangreiche Rechtssprechungsübersicht zu aktuellen Arbeitsgerichtsverfahren bereit.
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